FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Kann auch das Vermögen der Schuldnerseite im Ausland, insbesondere in Deutschland, ermittelt werden?

Ja. Hat die Schuldnerseite Verbindungen ins Ausland, allen voran nach Deutschland, kann auch das dortige Vermögen ermittelt werden. In Deutschland sind das Handelsregister, die Grundbuchein…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Ja. Hat die Schuldnerseite Verbindungen ins Ausland, allen voran nach Deutschland, kann auch das dortige Vermögen ermittelt werden. In Deutschland sind das Handelsregister, die Grundbucheintragungen und Unternehmensinformationen in gewissem Umfang zugänglich und lassen sich in Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort und mit den dortigen Vollstreckun…

Ja. Hat die Schuldnerseite Verbindungen ins Ausland, allen voran nach Deutschland, kann auch das dortige Vermögen ermittelt werden. In Deutschland sind das Handelsregister, die Grundbucheintragungen und Unternehmensinformationen in gewissem Umfang zugänglich und lassen sich in Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort und mit den dortigen Vollstreckungsinstrumenten auswerten. Die eigentliche Frage ist, die Feststellung in eine Beitreibung zu überführen: Damit eine in der Türkei ergangene gerichtliche oder vollstreckungsrechtliche Entscheidung in Deutschland angewendet werden kann, bedarf es der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung; dafür gelten das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) sowie die Gegenseitigkeits- und Verfahrensregeln zwischen den beteiligten Staaten. Deshalb ist die gleichzeitige und abgestimmte Ermittlung in beiden Ländern wichtig: Von Anfang an wird nicht nur geplant, wo der Vermögenswert liegt, sondern auch, auf welchem Rechtsweg er dem Zugriff unterworfen werden kann. Wir führen das Verfahren und steuern den Urkundenfluss zwischen beiden Ländern; die Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die Fragen des deutschen Rechts unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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