Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei dessen Anwendung sind zwei lokale Grenzen zu wahren: die beschäftigtenschützenden Vorschriften des türkischen Arbeitsgesetzes (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) zur Form der Gespräche, zum Verbot der Druckausübung und zum Kündigungsverfahren sowie die Regeln des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) zur Verarbeitung personenbezogener Daten und vor allem zur Datenübermittlung ins Ausland. Die Übermittlung von Beschäftigtendaten an die Zentrale in Deutschland ist so zu gestalten, dass sie den Übermittlungsvoraussetzungen von KVKK und DSGVO genügt. Wir bringen das Konzernprotokoll mit diesen Anforderungen in Einklang, schaffen die erforderliche Unterrichtungs- und Übermittlungsgrundlage und liefern die Berichte auf Deutsch oder Englisch in einer Form, die die Zentrale unmittelbar verwenden kann. So wird der interne Standard erfüllt und die lokale Compliance gewahrt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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