Schwerpunkt

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Nachhaltigkeits-Compliance.

LkSG, CSRD und CSDDD in einem Programm: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Regeln für Umweltaussagen – umsetzbare Compliance für türkische Zulieferer und für Unternehmen, die in der EU verkaufen.

Überblick

Ein ganzheitlicher rechtlicher Rahmen für ESG & Nachhaltigkeit

ESG ist längst nicht mehr nur ein Thema von Reputation oder Investorenbeziehungen. Für Unternehmen mit Europageschäft werden Lieferkette, Berichterstattung, Verträge, Arbeitsschutz und der Umgang mit Daten unmittelbar zur Bedingung dafür, ob das Geschäft überhaupt zustande kommt.

In den Lieferbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei kennen wir die Erwartungen beider Seiten – die des deutschen Abnehmers ebenso wie die des türkischen Zulieferers – und bauen daraus eine Compliance-Architektur, die sich tatsächlich umsetzen lässt.

ESG & Nachhaltigkeit
Compliance-Lücken

Die 6 Lücken, die uns in der ESG-Compliance am häufigsten begegnen

ESG-Anforderungen erreichen die meisten Unternehmen nicht zuerst über den Gesetzgeber, sondern über den Kunden: über den Lieferantenfragebogen des deutschen Abnehmers, über die Bankfinanzierung oder über die Ausschreibungsunterlagen. Eine unvorbereitete Antwort kostet Verträge.

01

LkSG-Anfrage des deutschen Abnehmers unbeantwortet

Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland geben ihre Sorgfaltspflichten vertraglich an ihre Zulieferer weiter (§ 1 Abs. 1, § 6 Abs. 4 LkSG). Wer den Fragebogen liegen lässt, verschwindet still von der Lieferantenliste.

LkSG (deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)LkSG-/CSDDD-Programm →
02

Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD unklar

Welches Unternehmen ab welchem Jahr berichtet, kommt in Wellen, und mit dem Omnibus-Paket wurde der Zeitplan aktualisiert; ohne Analyse des Anwendungsbereichs lässt sich weder eine zu frühe Investition noch ein zu spätes Handeln steuern.

CSRD · ESRSCSRD-Berichtsberatung →
03

Vorbereitung auf die CSDDD aufgeschoben

Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie kommt mit gestuftem Zeitplan; was Sie heute für das LkSG aufbauen, trägt morgen die CSDDD-Compliance. Später bei null anzufangen heißt, zweimal zu zahlen.

CSDDD – Richtlinie (EU) 2024/1760 (Omnibus I)Unterbau der Sorgfaltspflichten →
04

Keine ESG-Klausel in den Lieferantenverträgen

Solange Verhaltenskodex, Auditrecht und die Verknüpfung mit der Kündigung nicht im Vertrag stehen, bleiben ESG-Zusagen auf dem Papier – und sind im Audit nicht belegbar.

VertragsarchitekturLieferantenvertragsarchitektur →
05

Beschwerdeverfahren nicht eingerichtet

Das LkSG verlangt ausdrücklich ein zugängliches Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG); es steht ganz oben auf der Prüfliste des Abnehmers, und sein Fehlen stellt das ganze Programm infrage.

§ 8 LkSG · EU-HinweisgeberansatzEinrichtung eines Beschwerdeverfahrens →
06

Umweltaussagen ohne Beleg

Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ müssen inzwischen sowohl nach EU-Recht als auch in der Praxis des türkischen Reklam Kurulu belegt werden – der Werbeaufsicht beim türkischen Handelsministerium, die nach türkischem Recht (Verbraucherschutzgesetz, Gesetz Nr. 6502 – Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun) Bußgelder verhängt und nicht mit dem Deutschen Werberat zu verwechseln ist; eine unbelegte Aussage erzeugt Bußgeld- und Reputationsrisiko.

Richtlinie (EU) 2024/825 · Leitlinien des türkischen Reklam KuruluPrüfung von Aussagen & Werbung →
01

Unsere Leistungen in diesem Schwerpunkt

Im Schwerpunkt ESG & Nachhaltigkeit führen wir die einschlägigen Rechtsgebiete in einem einzigen Arbeitsplan zusammen.

LkSG-/CSDDD-Programm

Aufbau eines Sorgfaltspflichten-Programms auf der Ebene von Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG), Prozessen und Verantwortlichkeiten. Normadressat des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist nach § 1 Abs. 1 LkSG nur, wer im Inland Sitz, Hauptverwaltung oder eine Zweigniederlassung nach § 13d HGB unterhält und dort in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt – im Konzern einschließlich der nach § 1 Abs. 3 LkSG zuzurechnenden Arbeitnehmer. Trifft das auf Sie nicht zu, erreicht Sie das Gesetz nicht unmittelbar, sondern über die vertragliche Weitergabe durch Ihre deutschen Abnehmer (§ 6 Abs. 4, § 7 LkSG).

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Risikoanalyse & Risikokartierung

Ermittlung, Priorisierung und Dokumentation der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in Ihrer Lieferkette – nach dem Muster der Risikoanalyse des § 5 LkSG.

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Lieferantenvertragsarchitektur

Verankerung von Verhaltenskodex und Sorgfaltszusagen in Ihrem Vertragswerk – in verhältnismäßigem Umfang und praktisch umsetzbar.

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Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Gestaltung von Beschwerdewegen, die die Vertraulichkeit wahren, im Alltag funktionieren und den für Sie geltenden Vorgaben genügen – denen des türkischen Rechts ebenso wie den Anforderungen aus § 8 LkSG, die Ihre deutschen Abnehmer weitergeben.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Berichtspflichtig nach der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist Ihr EU-Abnehmer, nicht Sie – bei Ihnen kommt die Pflicht als Datenanfrage an. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für Datenerhebung, Angaben und Nachweisführung, damit Ihre Angaben in seiner Berichterstattung und deren Prüfung tragen.

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Kundenaudits

Vorbereitung auf Audit-Anfragen und Auskunftsverlangen deutscher Abnehmer; Behebung und Kommunikation der Feststellungen.

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Warum Köksal?

Die Brücke zwischen den Erwartungen im DACH-Raum und dem operativen Alltag in der Türkei

Über den Erfolg der ESG-Compliance entscheidet, ob sich die Forderung des deutschen Abnehmers auf ein Maß herunterbrechen lässt, das der türkische Zulieferer im Werk auch umsetzen kann. Mit unserem Team, das beide Seiten kennt – türkisches Recht bei Köksal, dessen geschäftsführender Partner Mehmet Köksal als türkischer Anwalt (Avukat, Istanbul Barosu) nach § 206 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert ist und in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht berät; deutsches Recht bei unserer Partnerkanzlei activelaw in Hannover, mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen –, machen wir aus der Compliance ein System, das nicht auf dem Papier steht, sondern in der Fertigung läuft.

  • Beherrschung der jeweils aktuellen Anforderungen aus LkSG, CSDDD und CSRD
  • Genaue Kenntnis der Forderungen deutscher Abnehmer – und ihre Übersetzung in die Praxis
  • Sorgfaltspflichten, die zur Unternehmensgröße passen und der Angemessenheitsprüfung Ihres Abnehmers nach § 3 Abs. 2 LkSG standhalten
  • Branchenerfahrung aus der Praxis unseres ESG-Desks
  • Dokumentation für Audit und Berichterstattung auf Deutsch und Türkisch – auf Wunsch auch auf Englisch
ESG & Nachhaltigkeit interdisziplinäres Team
Warum Köksal?

Ein Team, das drei ESG-Regelwerke in einem Programm steuert

3Regelwerke in einem Programm – LkSG·CSRD·CSDDD
2Rechtsordnungen – TR & EU/DE
TR·DE·ENSprachen für Bericht und Audit
35+Jahre institutioneller Erfahrung
Praxishilfe

ESG & Nachhaltigkeit için 9 maddelik hukuki kontrol listesi

Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse; wir schalten die vollständige Liste sofort frei. Sie können sie ausdrucken und mit Ihrem Team teilen.

  1. Analyse des Anwendungsbereichs — Geklärt ist, in welchem Jahr und mit welcher Pflicht Unternehmen und Gruppe gegenüber LkSG, CSRD und CSDDD stehen.
  2. Dokumentierte Risikoanalyse — Menschenrechts- und Umweltrisiken der Lieferkette sind nach Land, Rohstoff und Prozess aufgeschlüsselt dokumentiert.
  3. Verhaltenskodex veröffentlicht — Der Lieferantenkodex ist aktuell und über Unterschrift oder Bestellbedingung verbindlich gemacht.
  4. Vertragsklauseln — ESG-Zusage, Auskunfts- und Nachweispflichten, Auditrecht und die Verknüpfung mit der Kündigung sind in die Lieferverträge eingearbeitet.
  5. Beschwerdeweg zugänglich — Der Kanal ist mehrsprachig und für die gesamte Lieferkette offen; Meldungen laufen in eine dokumentierte Erfassung und Nachverfolgung.
  6. Grundsatzerklärung — Die von der Geschäftsleitung verabschiedete Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie ist veröffentlicht und eine verantwortliche Person benannt.
  7. Datenerhebungsstrecke — Für die Datenpunkte nach CSRD und ESRS steht die Kette aus Verantwortlichem, Quelle und Prüfung.
  8. Inventar der Umweltaussagen — Alle Umweltaussagen im Marketing sind erfasst und jeweils belegt oder berichtigt.
  9. Jährlicher Aktualisierungsrhythmus — Risikoanalyse, Kodex und Berichterstattung werden jedes Jahr überprüft; für Kundenaudits wird eine vorbereitete Akte geführt.

Typisch sind Daten zu Emissionen (Scope 1, 2 und 3), zu Energie, zu Arbeitsunfällen, zu den Rechten der Beschäftigten und zu den Beschaffungsrichtlinien — die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verpflichtet Ihr Kundenunternehmen, und über den Vertrag erreicht die Anforderung Sie. Wir prüfen die vertragliche Grundlage und die Verhältnismäßigkeit der Anfrage und richten die Datenweitergabe an der Grenze zum Geschäftsgeheimnis aus.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Rechtlich verpflichtet sind Sie nicht, kaufmännisch führt jedoch meist kein Weg daran vorbei. Entscheidend ist, dass der Text angemessen bleibt: Klauseln über einseitige Audits, über eine unbegrenzte Kündigungsmöglichkeit und über die Abwälzung von Kosten sind verhandelbar — diese Balancen stellen wir für Sie her.

Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) greift gestuft über die großen Unternehmen auf die Lieferkette durch; auch wenn Sie nicht unmittelbar in ihren Anwendungsbereich fallen, werden Ihnen Ihre Kundenunternehmen in der EU ihre Pflichten vertraglich weiterreichen. Wir verfolgen den Zeitplan und planen die Vorbereitung in der Reihenfolge der Dringlichkeit.

Ihre Angaben müssen belegbar sein; übertriebene Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) begründen ein eigenes Sanktionsrisiko. Wir richten die Prozesse der Datenerhebung von vornherein am Maßstab der Nachweisbarkeit aus und lassen die Texte Ihrer Erklärungen vor der Veröffentlichung durch einen rechtlichen Filter laufen.

Ja; deutsche Abnehmer können Zulieferunternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, wegen ihrer eigenen rechtlichen Risiken von der Lieferantenliste nehmen. Compliance ist die Versicherung Ihrer Kundenbeziehung im DACH-Markt — gemessen an einem einzigen verlorenen Jahresvertrag sind ihre Kosten gering.

Lassen Sie den Umfang vor der Unterzeichnung unbedingt prüfen: Manche Verpflichtungserklärungen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthalten unverhältnismäßige Audit- und Kündigungsrechte. Wir verhandeln den Text zu einer Fassung, die Sie tatsächlich umsetzen können und deren Risiko begrenzt ist, und erarbeiten erforderlichenfalls einen Gegenvorschlag.

Schwerpunkt

Entwickeln wir Ihre Rechtsstrategie im Schwerpunkt ESG & Nachhaltigkeit.

Wir betrachten Ihr Anliegen zusammen mit den einschlägigen Tätigkeitsbereichen, Branchen und Desks.