Ein Plan für Ihr Deutschlandgeschäft – von der Gründung bis zur ersten Rechnung.
GmbH-Gründung, steuerliche Erfassung und Entgeltabrechnung, Marktregulierung, Vertragshändlerverträge und Personalentsendung – mit unserem Team in Berlin führen wir Ihren Markteintritt als ein einziges Projekt.
Ein ganzheitlicher rechtlicher Rahmen für den Markteintritt in Deutschland
Der Schritt nach Deutschland ist mehr als eine Gesellschaftsgründung oder ein Vertragshändlervertrag. Marktzugang, Steuern, Arbeitsrecht, Marken, Daten, Lieferkette und die Vertriebs- und Vertretungsstruktur vor Ort müssen in ein und derselben Planung angelegt werden.
Unser Team in Berlin und Istanbul koordiniert den rechtlichen Fahrplan und die Umsetzungsschritte, damit türkische Unternehmen dauerhaft und geordnet am deutschen Markt tätig sein können – gemeinsam mit activelaw (Hannover), unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei: eine 1960 gegründete Wirtschaftskanzlei mit rund 40 Anwältinnen und Anwälten und Büros in Hannover, Düsseldorf und Berlin, stark im Gesellschaftsrecht, bei ausländischen Direktinvestitionen, in der Fachkräfteeinwanderung und in der Lieferketten-Compliance. Mit ihr führen wir den Deutschland-Desk.

Die 6 Lücken, die uns beim Markteintritt in Deutschland am häufigsten begegnen
Der deutsche Markt belohnt, wer vorbereitet eintritt; eine lückenhaft aufgesetzte Struktur beantwortet er mit Abmahnungen, Bußgeldern und blockierten Verfahren. Die folgenden Punkte sind diejenigen, die wir in Eintrittsprojekten am häufigsten korrigieren.
Struktur ohne Steuer- und Haftungsprüfung gewählt
Zweigniederlassung, GmbH oder UG? Wer über Stammkapital (bei der GmbH 25.000 Euro, davon vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt, §§ 5, 7 GmbHG), Haftung und Steuerfolgen nicht gemeinsam entscheidet, zahlt die Entscheidung im ersten Jahr als teure Umstrukturierung zurück.
GmbHG · GründungspraxisGmbH-Gründung →Behördliche Anmeldungen unvollständig gestartet
Die Eintragung im Handelsregister ist nur der Anfang: ohne Steuernummer, Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO), Betriebsnummer und eingerichtete Entgeltabrechnung lässt sich weder die erste Person einstellen noch die erste Rechnung ordnungsgemäß stellen.
HGB · GewO · Steuer- und SozialversicherungsanmeldungBuchhaltung & Entgeltabrechnung →Produkt- und Marktvorschriften übersprungen
LUCID-Registrierung bei der ZSVR nach dem VerpackG, Produktkennzeichnung nach der GPSR (Verordnung (EU) 2023/988), deutschsprachige Pflichtinformationen und Verkaufstexte – jede Lücke ist ein Angriffspunkt für die Abmahnindustrie.
VerpackG · GPSR · DDG · UWGMarkt- & Regulierungskonformität →Vertriebsbeziehung ungeschützt aufgesetzt
Vertragshändler- und Handelsvertreterverhältnisse in Deutschland tragen den Ausgleichsanspruch des § 89b HGB in sich, der erst am Ende der Beziehung greift – beim Handelsvertreter unmittelbar, beim Vertragshändler nach der Rechtsprechung entsprechend, sofern er in die Absatzorganisation eingegliedert ist und den Kundenstamm zu überlassen hat; nach türkischem Recht entspricht dem die denkleştirme nach Artikel 122 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102). Ist der Vertrag darauf nicht gebaut, überrascht die Ausstiegsrechnung.
§ 89b HGB · Art. 122 TTK · VertriebsverträgeAufbau des Vertriebsnetzes →Personalentsendung ohne Aufenthaltstitel geplant
Werden für die aus der Türkei zu entsendenden Führungs- und Fachkräfte die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 39 AufenthG) und die Entsendekonstellation nicht vorab durchdacht, hängt der Eröffnungstermin an den Visums- und Bearbeitungsfristen.
§ 18g AufenthG · EntsendungBlaue Karte EU & Entsendung →Ausstiegs- und Streitszenario fehlt
Gerichtsstand, Rechtswahl und Sicherungsklauseln entscheiden am Tag des Streits darüber, ob eine Forderung überhaupt beitreibbar ist: Ein deutscher Titel wirkt in der Türkei erst nach Anerkennung und Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz Nr. 5718, ein türkischer Titel in Deutschland erst nach Vollstreckbarerklärung gemäß §§ 722, 723 ZPO. Ein Eintrittsplan ohne Ausstiegsszenario ist unvollständig.
Gerichtsstand & Rechtswahl · Anerkennung und VollstreckbarerklärungVertragsarchitektur →Unsere Leistungen in diesem Schwerpunkt
Hier führen wir die einschlägigen Rechtsgebiete in einem einzigen Arbeitsplan zusammen.
GmbH-Gründung & Zweigniederlassung
Koordination der Gründung Ihrer deutschen Tochtergesellschaft (GmbH oder Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt)), einer Zweigniederlassung (§§ 13d ff. HGB) oder einer unselbständigen Zweigstelle – die Gesellschaftsdokumente und die Handelsregisteranmeldung verantwortet activelaw, wir steuern die Schritte bei Notar, Handelsregister und Bank sowie die Unterlagen der türkischen Gesellschafter. Ein irtibat bürosu türkischen Zuschnitts (Verbindungsbüro nach dem türkischen Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875) kennt das deutsche Recht nicht.
Mehr erfahren →Verträge nach deutschem Recht
Gestaltung von Kunden-, Vertragshändler- und Lieferverträgen nach deutschem Recht und deutscher Vertragspraxis – die deutschrechtliche Seite verantwortet activelaw; die türkische Seite und die Steuerung der Akte liegen bei uns.
Mehr erfahren →Beschäftigung & Entsendung
Aufbau der Beschäftigung in Deutschland und Entsendung aus der Türkei mit der Entsendebescheinigung nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale Sicherheit – die türkische Seite der Entsendung strukturieren wir und steuern die Akte; das deutsche Arbeits- und Aufenthaltsrecht verantwortet activelaw, die Entgeltabrechnung richten deutsche Steuerberater und Lohnbüros ein.
Mehr erfahren →Steuer- & Buchhaltungskoordination
Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA Deutschland–Türkei (2011), Betriebsstättenfragen (§ 12 AO; für Abkommenszwecke Art. 5 DBA), umsatzsteuerliche Registrierung und Buchhaltung – abgestimmt mit deutschen Steuerberatern.
Mehr erfahren →Markt- & Regulierungskonformität
Compliance-Prüfung vor dem Markteintritt anhand der deutschen Produkt-, Verpackungs- (VerpackG, LUCID-Registrierung bei der ZSVR), E-Commerce- und branchenspezifischen Vorschriften – die Prüfung am deutschen Recht verantwortet activelaw; wir führen ihr Ergebnis in Ihren Eintrittsplan zurück und setzen es auf der türkischen Seite um.
Mehr erfahren →Streitigkeiten in Deutschland
Vertretung vor deutschen Gerichten und in Schiedsverfahren durch activelaw – einschließlich Schutzschrift vor Messen (§ 945a ZPO) und Forderungsdurchsetzung; die Akte und die türkische Seite steuern wir.
Mehr erfahren →Ein Team in Deutschland, das auf Türkisch denkt
Die teuersten Fehler beim Markteintritt sind die falsche Struktur, Verträge, die der deutschen Vertragspraxis widersprechen, und Steuerpflichten, die zu spät erkannt werden. Mit unserem Berliner Büro haben Sie das Team vor Ort, das mit Ihrer Zentrale in der Türkei auf Türkisch arbeitet: Mehmet Köksal ist dort bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland und auf Deutsch zum türkischen Recht – ohne Übersetzungsschicht zwischen der Geschäftsführung Ihrer deutschen Tochter und dem Hauptsitz. Die Arbeitsteilung benennen wir ausdrücklich: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Berlin und Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw in Hannover. Für Sie bleibt es ein Ansprechpartner, ein Projektplan, eine Berichtslinie.
- Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registrierter türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) – Beratung in Deutschland und auf Deutsch zum türkischen Recht und zum Völkerrecht (§ 206 BRAO)
- Ein einziger Plan von der GmbH-Gründung bis zum Markteintritt
- Sichere Beherrschung der Praxis deutscher Notare, Registergerichte und Banken
- Lückenlose Berichterstattung mit der türkischen Zentrale, auf Deutsch und auf Türkisch
- Kurzfristiges Handeln vor Ort in Messe-, Vertragshändler- und Forderungssachen; gerichtliche Schritte über activelaw
Ein Markteintrittsteam mit Sitz in Berlin, das die türkische und die deutsche Seite zusammenführt
Zugehörige Rechtsgebiete
Die Rechtsgebiete, auf denen dieser Schwerpunkt aufbaut.
Zugehörige Leistungen
Unsere in diesem Schwerpunkt am häufigsten eingesetzten Leistungen — mit ihrem jeweiligen Umfang.
Ausländische Direktinvestitionen
Für ausländische Investorinnen und Investoren steuern wir den Eintritt in die Türkei aus einer Hand: Strategie, Strukturierung, Gründung und die Inanspruchnahme von Investitionsanreizen. Von Genehmigungen und Lizenzen bis zur Compliance bieten wir bei jedem Schritt eine mehrsprachige, integrierte rechtliche Brücke.
Ansehen →Gesellschaftsgründung & Handelsregistereintragung
Von der Gründung der A.Ş. und der Ltd. Şti. bis zur Eintragung im türkischen Handelsregister und in MERSİS steuern wir den gesamten Ablauf. Von der Satzung (ana sözleşme) bis zur Zweigniederlassung und zum Verbindungsbüro legen wir ein tragfähiges rechtliches Fundament.
Ansehen →Vertragsmanagement
Das Vertragsmanagement umfasst die Erstellung und die Verhandlung Ihrer Handelsverträge sowie die Begleitung ihres gesamten Lebenszyklus. Wir berücksichtigen das türkische Recht und die Praxis der DACH-Region zugleich und bauen ausgewogene, durchsetzbare Texte.
Ansehen →Buchhaltung und Lohnabrechnung (Payroll)
Von der Buchhaltung und Lohnabrechnung im vollen Umfang über die Meldungen an die türkische Sozialversicherungsanstalt (SGK) bis zur periodischen Berichterstattung und zur Einhaltung der Vorschriften steuern wir den gesamten finanziellen Betriebsablauf. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft — die Regelkonformität sichern wir.
Ansehen →Risiko- und Präventionsberatung
Die Risiko- und Präventionsberatung erkennt rechtliche Risiken, bevor sie zum Streit werden, analysiert sie und steuert sie mit präventiven Strategien. Wir erstellen die Risikokarte Ihres Vertragsportfolios und räumen Probleme aus, ehe sie überhaupt entstehen.
Ansehen →Zugehörige Branchenschwerpunkte
Die Branchen, mit denen dieser Schwerpunkt häufig in Berührung kommt.
Automobil
Beratung zu Vertrag, Compliance, Investition und Streitbeilegung entlang der automobilen Wertschöpfungskette — für OEM, Zulieferer, Vertriebspartner und Investoren.
Ansehen →Logistik
Beratung zu Vertrag, Haftung und Streitigkeiten in Transport, Lagerung, Zoll, CMR und grenzüberschreitender Zustellung.
Ansehen →Technologie
Beratung für Technologieunternehmen zu Lizenzen, SaaS, Daten, geistigem Eigentum, Investition, Skalierung, Compliance und Produktrecht.
Ansehen →Export & Import
Beratung für Verkauf, Lieferung, Zahlung, Zoll, Vertrieb, Forderungseinzug und grenzüberschreitende Streitigkeiten im Außenhandel.
Ansehen →Textil
Beratung zu Lieferverträgen, ESG- und LkSG-Compliance, Export, Marken, Arbeitsrecht und Forderungseinzug entlang der Textil- und Bekleidungskette.
Ansehen →Zugehörige Desks
Unsere grenzüberschreitenden Desks und Fach-Desks, die diesen Schwerpunkt betreuen.
Deutschland-Desk
Eine rechtliche Brücke aus einer Hand: in der Türkei für Unternehmen aus der DACH-Region, in Deutschland für türkische Unternehmen — gemeinsam mit activelaw (Hannover), unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei.
Ansehen →Global Desk
Koordination aus einer Hand bei grenzüberschreitenden Transaktionen — gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien des GGI-Netzwerks in 126 Ländern.
Ansehen →Track Record: Ausgewählte Mandate
Anonymisierte Beispiele aus Mandaten, die wir in diesem Schwerpunkt begleitet haben — mit Ansatz, Ablauf und Ergebnis.
GmbH-Gründung in Deutschland und Markteintritts-Compliance
Die Gründung der deutschen Tochtergesellschaft eines türkischen Herstellers — samt Anmeldungen für Steuern und Lohnabrechnung, Verpackungsregistrierung und Verkaufstexten.
Zum Mandat →Verteidigung des Herstellers gegen den Ausgleichsanspruch
Der beim Ende einer deutschen Vertriebsbeziehung geltend gemachte Ausgleichsanspruch, beendet durch Verteidigung und Verhandlung.
Zum Mandat →Team in diesem Schwerpunkt
Markteintritt Deutschland — lernen Sie unser erfahrenes, mehrsprachiges Team in diesem Schwerpunkt kennen.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Markteintritt Deutschland — aktuelle Einschätzungen und Leitfäden.
Markteintritt Deutschland için 9 maddelik hukuki kontrol listesi
Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse; wir schalten die vollständige Liste sofort frei. Sie können sie ausdrucken und mit Ihrem Team teilen.
- Struktur- und Kapitalentscheidung — GmbH, UG und Zweigniederlassung sind im Vergleich entschieden – gemeinsam mit Steuer-, Haftungs- und Bankfragen.
- Gründungsunterlagen — Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Notartermin stehen; die Unterlagen der türkischen Gesellschafter liegen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vor.
- Steuerliche Erfassung und Entgeltabrechnung — Steuernummer, Gewerbeanmeldung, Betriebsnummer und Entgeltabrechnung sind eingerichtet, bevor die erste Person eingestellt wird.
- Bank- und Transparenzunterlagen — Für die Kontoeröffnung liegen die Nachweise zum wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG) und zur Mittelherkunft vollständig vor.
- Verpackungs- und Produktregistrierungen — LUCID-Registrierung nach dem VerpackG, Produktkennzeichnung sowie deutschsprachige Etikettierung und Pflichtinformationen sind geprüft.
- Verkaufstexte auf Deutsch — AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum (§ 5 DDG) und Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO) sind nach deutschem Recht verfasst – nicht bloß übersetzt.
- Vertriebsverträge — Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB), nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigungsregelungen sind in Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen bewusst geregelt.
- Entsendungs- und Zuwanderungsplan — Die Anträge auf einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt (unter anderem die Blaue Karte EU, § 18g AufenthG), sind mit dem Eröffnungstermin abgestimmt.
- Streitbeilegungsklauseln — Gerichtsstand, Rechtswahl und Sicherheiten sind am Vollstreckungsszenario getestet – einschließlich der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in der Türkei (tenfiz, Gesetz Nr. 5718).
Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 €; bei der Gründung ist mindestens die Hälfte einzuzahlen. Mit den Schritten Beurkundung, Handelsregister und Bankkonto dauert der Weg in der Regel einige Wochen, und ein Einstieg mit geringerem Kapital ist über die UG (haftungsbeschränkt) möglich. Die Schritte nach deutschem Recht verantwortet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); Köksal in Istanbul steuert die Akte und die türkische Seite — Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten und die Apostillekette —, sodass die Struktur von Anfang an zusammen mit ihrer steuerlichen Dimension entsteht.
Die Zweigniederlassung ist schnell errichtet, doch haftet die Muttergesellschaft weiterhin unbeschränkt; die GmbH schafft eine eigene juristische Person und begrenzt die Haftung. Auch die Steuern, die Wahrnehmung bei Kundenunternehmen und die Bedingungen in Ausschreibungen beeinflussen die Wahl. Wir stellen die Modelle an Ihren Zielen gemessen gegenüber: die Bewertung nach deutschem Gesellschafts- und Steuerrecht steuert unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover) bei, die türkische Seite — Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten und die Einordnung in der türkischen Gruppe — bearbeitet Köksal in Istanbul.
Auch die Vollstreckung türkischer Urteile in Deutschland kann in Betracht kommen; in beiden Richtungen hängen Anerkennung und Vollstreckung von der Verbürgung der Gegenseitigkeit ab (für die Türkei Art. 54 MÖHUK, für Deutschland § 328 ZPO) und werden im Einzelfall geprüft.
Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 € (bei der Gründung ist mindestens die Hälfte einzuzahlen); erforderlich sind die notarielle Beurkundung der Gründung und die Eintragung in das Handelsregister. Als Alternative kommt die kapitalschwächere UG (haftungsbeschränkt) in Betracht. Welche Form zu Ihrem Ziel passt, wählen wir gemeinsam mit Ihnen aus — die Prüfung nach deutschem Recht verantwortet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Ja; bei kurzzeitigen Entsendungen geht es um die Entsendebescheinigung (T/A 1) und die Koordinierung der Sozialversicherung, bei dauerhafter Beschäftigung um das deutsche Arbeitsrecht sowie um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Das Entsendemodell strukturieren wir nach Dauer und Kosten — die türkische Seite bei Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bei unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Die deutsche Mahnung und das gerichtliche Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) führen bei den meisten Forderungen schon ohne Klage zum Ergebnis; wo es nötig wird, folgen Klage und Zwangsvollstreckung. Die Schritte in Deutschland führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); unser Deutschland-Desk koordiniert die Akte von Anfang bis Ende und berichtet der türkischen Zentrale in ihrer eigenen Sprache.
In der deutschen Handelspraxis ist die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) streng; manche in der Türkei übliche Klausel kann in Deutschland unwirksam sein. Ihre Verträge gestalten wir so, dass sie diesem Maßstab standhalten: Die Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die türkische Seite des Vertragswerks Köksal in Istanbul. In zweisprachigen Texten legen wir ausdrücklich fest, welche Sprachfassung maßgeblich ist.
Entwickeln wir Ihre Rechtsstrategie für den Markteintritt in Deutschland.
Wir bewerten Ihren Bedarf gemeinsam mit den einschlägigen Praxisbereichen, Branchen und Länder-Desks.

