Ja. Verteidigungsstrategie, Vorbereitung der Aussage und die Entwicklungen in der Akte führen wir auf Deutsch oder Englisch und berichten Ihnen regelmäßig darüber; so verfolgen Sie das Verfahren lückenlos in Ihrer eigenen Sprache. Weil die amtlichen Verfahrensschritte auf Türkisch geführt werden, übernehmen wir zusätzlich die Koordination vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer für Vernehmung, Verhandlung und Zustellungen. Das ist nicht bloß eine Erleichterung, sondern zugleich ein Recht: Die türkische Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) sichert Personen, die kein Türkisch sprechen, zu, ihre Aussage und ihre Verteidigung über eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher vorzubringen. Wir überwachen ebenso die Übersetzung der entscheidenden Dokumente und die zutreffende Wiedergabe juristischer Fachbegriffe, denn ein einziger falsch übertragener Begriff kann die Verteidigung schwächen. Ein Team, das das türkische Recht beherrscht und zugleich mit der deutschen Rechtskultur vertraut ist, macht das Verfahren für Führungskräfte aus dem Ausland verständlich und steuerbar.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.