Schwerpunkt

Eine Vertragsarchitektur, die Ihr Vertriebsnetz wachsen lässt und schützt.

Aufbau, Steuerung und Trennung in Vertriebs- und Händlernetzen: Wachsen Sie mit einer Vertragsarchitektur, die das Ausgleichsrisiko kennt, mit kartellrechtlicher Compliance und mit einer belastbaren Leistungssteuerung.

Überblick

Ein ganzheitlicher rechtlicher Rahmen für Vertriebs- und Händlernetze

Das Vertriebsnetz ist der Körper der Marke im Markt; ein falsch aufgesetzter Vertriebsvertrag erzeugt Abhängigkeiten, die sich über Jahre ziehen, kartellrechtliche Bußgelder und teure Vertragsbeendigungen. Weil diese Beziehungen das Rückgrat des deutsch-türkischen Handels bilden, müssen sie beide Rechtsordnungen zugleich im Blick behalten.

Von der Gestaltung des Netzmodells über das Vertragswerk und die kartellrechtliche Compliance bis zur Leistungssteuerung und zu den Ausgleichsansprüchen beim Ende der Beziehung bauen und schützen wir Ihr Netz entlang Ihres Wachstumsziels.

Vertriebs- und Händlernetze
Compliance-Lücken

Die 6 Lücken, die uns in Vertriebsnetzen am häufigsten begegnen

Beim Aufbau einer Vertriebsbeziehung spricht jede Seite vom Umsatz; bei der Trennung sprechen alle vom Vertrag. Die Klauseln, die am Tag der Trennung gelesen werden, müssen am Tag der Gründung geschrieben sein.

01

Das Netzmodell ist unbewusst gewählt

Handelsvertretung, Vertragshändler oder Franchise? Jedes Modell hat andere Folgen für Ausgleichsanspruch, Kartellrecht und Steuern; stimmt das Etikett nicht, sehen die Gerichte auf das gelebte Verhältnis – und von dort kommt die Überraschung.

Modellgestaltung · TTK (Gesetz Nr. 6102)Gestaltung des Netzmodells →
02

Das Ausgleichsrisiko ist nicht durchgerechnet

Der Ausgleichsanspruch, der nach deutschem Recht (§ 89b HGB) unter Voraussetzungen auch dem Vertragshändler zusteht, ist bei der Trennung ein erheblicher Posten; im türkischen Recht läuft die Parallele über Art. 122 TTK. Der Vertrag wird in Kenntnis dieser Rechnung geschrieben.

Art. 122 TTK · § 89b HGBSteuerung des Ausgleichsanspruchs →
03

Ein einziger Vertrag wird jedem Land übergestülpt

Statt der Architektur aus Kernvertrag und Länderanhängen einen einzigen Text zu verwenden, reißt in den zwingenden Regeln jedes einzelnen Landes eine eigene Lücke auf.

Architektur aus Kernvertrag und LänderanhangAufbau grenzüberschreitender Netze →
04

Vertikale Beschränkungen ohne kartellrechtlichen Filter

Preisbindung sowie Gebiets- und Online-Vertriebsbeschränkungen unterliegen sowohl den europäischen als auch den türkischen Regeln für vertikale Vereinbarungen; ungefilterte Klauseln tragen das Risiko von Bußgeldern und Nichtigkeit.

Gesetz Nr. 4054 · Vertikal-GVO (EU) 2022/720Vertikale Kartellrechts-Compliance →
05

Im Vertrag fehlt die Leistungssteuerung

Ohne Ziel-, Berichts- und Überprüfungsmechanismus lässt sich schwache Leistung weder nachweisen noch steuern – und eine Kündigung steht am Ende ohne Grundlage da.

Leistungs- und AnpassungsordnungLeistungssteuerung und Anpassung →
06

Die Beendigung erfolgt ohne Beweise und ohne Plan

Sind die Kündigungsgründe nicht über Jahre in der Korrespondenz dokumentiert, beginnt der Trennungsprozess zulasten der Lieferseite. Eine Beendigung ist kein Augenblick, sondern ein dokumentiertes Verfahren.

Beendigungsplanung · BeweisführungBeendigungs- und Ausstiegsplan →
Warum Köksal?

Ein Team, das die Vertriebspraxis beider Märkte kennt

Der deutsche Vertragshändler eines türkischen Herstellers oder der türkische Händler einer deutschen Marke – in beiden Richtungen werden die entscheidenden Klauseln unterschiedlich gelesen. Bei Themen wie Ausgleichsanspruch, Ausschließlichkeit und Online-Vertrieb behalten wir beide Rechtsprechungslinien im Blick und bauen das Netz von Anfang an belastbar. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts – und alles, was vor deutschen Gerichten geschieht – bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

  • Die Verbindung türkischer und deutscher Vertriebsrechtspraxis – die deutsche Seite trägt activelaw (Hannover)
  • Erfahrung mit der kartellrechtlichen Compliance vertikaler Vereinbarungen
  • Aktenerfahrung mit Ausgleichsansprüchen auf beiden Seiten des Tisches
  • Standardverträge und Anpassungsroutinen im Maßstab eines ganzen Netzes
  • Verzahnter Blick auf Logistik und Zoll
Vertriebs- und Händlernetze interdisziplinäres Team
Warum Köksal?

Ein Team, das Netze aufbaut, steuert – und die Trennung kennt

2Regime – Art. 122 TTK und § 89b HGB
Kern+AnhangVertragsarchitektur je Land
TR·DE·ENVertragssprachen im Netz
35+Jahre Vertriebspraxis
02

Zugehörige Rechtsgebiete

Die Rechtsgebiete, auf denen dieser Schwerpunkt aufbaut.

Alle anzeigen
03

Zugehörige Leistungen

Unsere in diesem Schwerpunkt am häufigsten eingesetzten Leistungen — mit ihrem jeweiligen Umfang.

Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement umfasst die Erstellung und die Verhandlung Ihrer Handelsverträge sowie die Begleitung ihres gesamten Lebenszyklus. Wir berücksichtigen das türkische Recht und die Praxis der DACH-Region zugleich und bauen ausgewogene, durchsetzbare Texte.

Ansehen

Compliance-Beratung

Die Compliance-Beratung baut Programme auf, die Ihr Unternehmen mit dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK) und der DSGVO, mit der Korruptionsbekämpfung und mit den branchenspezifischen Vorschriften in Einklang bringen. Über interne Revision, Richtlinien und Schulung machen wir Regeltreue zu einer dauerhaften Unternehmenskultur.

Ansehen

Prozessführung vor türkischen Gerichten

In Handels- und Zivilprozessen bieten wir eine geschlossene Verteidigung: von der Prozessstrategie über den Schriftsatz und die Beweisführung bis zur Vertretung in der Verhandlung vor türkischen Gerichten und bis in die Stufen von Berufung und Revision. Auch bei der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung grenzüberschreitender Entscheidungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Ansehen

Anerkennung und Vollstreckbarerklärung

Ausländische Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche entfalten in der Türkei nicht von selbst Wirkung. Mit Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung machen wir aus Ihrer Entscheidung einen nach türkischem Recht gültigen, vollstreckbaren Titel; den Ablauf bis zur Einziehung führen wir aus einer Hand.

Ansehen

Geschäftspartner- und Reputationsprüfung

Eine neue Vertriebs-, Zuliefer-, Beteiligungs- oder Kundenbeziehung ist nur so verlässlich wie die kaufmännische Vorgeschichte der Gegenseite. Mit einer Recherche in Registern, Prozess- und Vollstreckungsakten sowie einer Reputationsprüfung legen wir das tatsächliche Profil der Gegenseite vor der Unterschrift offen und stellen Ihre Entscheidung auf Daten.

Ansehen
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08

Zugehörige Publikationen

Vertriebs- und Händlernetze — aktuelle Einschätzungen und Leitfäden.

Praxishilfe

Vertriebs- und Händlernetze için 8 maddelik hukuki kontrol listesi

Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse; wir schalten die vollständige Liste sofort frei. Sie können sie ausdrucken und mit Ihrem Team teilen.

  1. Modellentscheidung dokumentiert — Die Wahl zwischen Handelsvertretung, Vertragshändler und Franchise ist mit ihren rechtlichen und steuerlichen Folgen festgehalten.
  2. Kernvertrag mit Länderanhängen — Die zwingenden Regeln jedes Landes sind über Anhänge abgebildet.
  3. Ausgleichsszenario — Die mögliche Bandbreite des Ausgleichsanspruchs im Trennungsfall ist berechnet; die Klauseln richten sich danach.
  4. Filter für vertikale Beschränkungen — Preis-, Gebiets- und Online-Vertriebsklauseln haben den kartellrechtlichen Filter durchlaufen.
  5. Leistungsmechanismus — Zielvorgabe, Berichtswesen und Überprüfung sind im Vertrag funktionsfähig geregelt.
  6. Marken- und CI-Kontrolle — Markennutzung im Netz und das Eigentum an den Kundendaten sind vertraglich klar.
  7. Kündigungsakte — Abmahnungen und Leistungskorrespondenz werden geordnet archiviert.
  8. Gerichtsstand und Vollstreckbarkeit — Streitort und Vollstreckbarkeit sind je Land geprüft.

Ja: Möglich sind befristete, an Zielvorgaben geknüpfte Pilotstrukturen, die die Exklusivität erst stufenweise öffnen. So entsteht keine dauerhafte Abhängigkeit, bevor die Leistung überhaupt sichtbar geworden ist. Den Pilotvertrag gestalten wir zusammen mit den Ausstiegsoptionen.

Sind Rücknahme, Nachlass und Abverkaufsfrist im Vertrag nicht geregelt, wird der Lagerbestand nach der Beendigung zum Hauptstreitpunkt. Wir schließen dieses Risiko, indem wir die Rücknahmeformel und ihre Preisbildung von Anfang an in den Vertrag schreiben.

Franchise überlässt Marke, Know-how und die Nutzung eines Systems unter strengen Standards und begründet eine fortlaufende Unterstützungspflicht; die Vertragshändlerschaft ist ein loseres Absatzverhältnis. Nach türkischem Recht verschieben sich mit dem Modell sowohl die Haftung als auch das Gleichgewicht der Beendigungsrechte — das passende Modell wählen wir gemeinsam aus.

Die Handelsvertretung wird in Ihrem Namen tätig und genießt kraft Gesetzes starken Schutz — nach türkischem Recht (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) wie nach deutschem Recht, jeweils einschließlich des Ausgleichsanspruchs; der Vertragshändler kauft und verkauft im eigenen Namen. Eine falsche Bezeichnung führt bei der Beendigung zu unerwarteten Forderungen. Wir setzen das Modell von Anfang an richtig auf und führen es auch so, wie es heißt.

In aller Regel nicht; ein vollständiges Verbot des Online-Vertriebs ist kartellrechtswidrig – in der EU nach der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 2022/720), in der Türkei nach dem Gesetz Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs und der dazu ergangenen Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen. Zulässig ist eine begrenzte Steuerung über Qualitätsstandards und die Kriterien eines selektiven Vertriebssystems. Die Beschränkungen gestalten wir so, dass sie kein Bußgeld auslösen.

Die größten Risiken sind eine zu kurze Kündigungsfrist und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Ausgleichsanspruch. Nach deutschem Recht kann der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretung (§ 89b HGB) nach ständiger Rechtsprechung entsprechend auf den Vertragshändler angewandt werden, wenn dieser wie eine Handelsvertretung in die Absatzorganisation eingegliedert und zur Überlassung des Kundenstamms verpflichtet ist; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) kennt in Art. 122 eine Parallele, die nach ihrem letzten Absatz auch auf Alleinvertriebsverhältnisse anzuwenden ist. Die Beendigungsstrategie bauen wir aus Fristen, Gründen und Dokumentation auf und machen die Kosten planbar: Die Bewertung nach deutschem Recht übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die türkische Seite der Akte bearbeitet Köksal in Istanbul.

Im Vertrag kann eine Rechtswahl getroffen werden; die zwingenden Regeln des deutschen Marktes – Ausgleichsanspruch, Kartellrecht – bleiben jedoch meist anwendbar. Rechtswahl sowie Gerichtsstands- beziehungsweise Schiedsklausel gestalten wir mit Blick darauf, ob sich ein Titel am Ende auch vollstrecken lässt; wie weit die zwingenden Regeln des deutschen Rechts im Einzelfall durchgreifen, prüft dabei unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Schwerpunkt

Entwickeln wir Ihre Rechtsstrategie im Schwerpunkt Vertriebs- und Händlernetze.

Wir betrachten Ihr Anliegen zusammen mit den einschlägigen Rechtsgebieten, Branchen und regionalen Desks.