Wachsen Sie im Wettbewerb regelkonform und sicher.
Im Wettbewerbs- und Kartellrecht beraten wir von der Fusionskontrolle über Compliance-Programme und die Prüfung von Vertriebsverträgen bis zur Verteidigung im behördlichen Verfahren – so, dass Sie wachsen können, ohne Ihr Geschäft aufs Spiel zu setzen.
Kartellrechtliche Compliance ist die Bedingung nachhaltigen Wachstums
Das Kartellrecht schützt den freien Wettbewerb, indem es das Marktverhalten von Unternehmen, ihre Vereinbarungen und ihre Zusammenschlüsse kontrolliert. Ein Verstoß bedeutet Bußgelder, die sich nach einem Prozentsatz des Umsatzes bemessen, die Unwirksamkeit der betroffenen Vereinbarungen und einen erheblichen Reputationsschaden. In der Türkei gilt dafür das Gesetz Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun), durchgesetzt von der Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) und ihrem Entscheidungsorgan, dem Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu). Der Bußgeldrahmen reicht bis zu zehn Prozent des in der Türkei erzielten Jahresumsatzes des Vorjahres; verbotene Vereinbarungen sind nach Art. 56 des Gesetzes Nr. 4054 zivilrechtlich nichtig, und Geschädigte können nach Art. 57 ff. den dreifachen Schaden verlangen.
Wir betrachten die Praxis des türkischen Wettbewerbsrats und das europäische Kartellrecht gemeinsam, gestalten Ihre Geschäftspraktiken, Ihr Vertriebsnetz und Ihre Transaktionen regelkonform und verteidigen Sie wirksam, wenn ein Verfahren eröffnet wird. Das türkische Recht ist dem europäischen nachgebildet – Art. 4 und Art. 6 des Gesetzes Nr. 4054 entsprechen inhaltlich Art. 101 und Art. 102 AEUV, und die türkischen Gruppenfreistellungsmitteilungen folgen europäischen Vorbildern –, deckungsgleich sind beide Ordnungen aber nicht. Fragen des türkischen Kartellrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Verfahren nach deutschem Recht, etwa vor dem Bundeskartellamt oder vor deutschen Gerichten, führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Compliance bis zur Verteidigung: Unterstützung in allen Dimensionen des Kartellrechts.
Vertikalvereinbarungen & Kartellrechts-Compliance
Kartellrechtliche Compliance in Vertriebs- und Lieferverträgen: bußgeldfreie Gestaltung der Beschränkungen zu Wiederverkaufspreis, Gebiet und Internetverkauf.
Mehr erfahren →Gestaltung des Vertriebsnetzmodells
Vertragshändler, Händlerschaft, Handelsvertretung oder Franchise: die Wahl des richtigen Vertriebsmodells für den Zielmarkt und die rechtliche Anlage der Netzarchitektur.
Mehr erfahren →Fusionsanmeldung bei der türkischen Wettbewerbsbehörde
Schwellenanalyse, Anmeldeunterlagen und das Verfahren vor der Behörde: die kartellrechtliche Freigabe bei Zusammenschlüssen und Übernahmen steuern, ohne den Transaktionsfahrplan zu stören – einschließlich Gun-Jumping und Compliance im Zwischenzeitraum.
Mehr erfahren →Marktplatz- und Plattform-Compliance
Compliance des Verkäuferkontos auf Amazon, eBay, Etsy und lokalen Marktplätzen: KYBC-Verifizierungsakte, Listing-Regeln, Widerspruch gegen Kontosperrungen und Rechte aus P2B und DSA.
Mehr erfahren →Fusionen und Übernahmen (M&A)
Bei Anteils- und Vermögensübertragungen übernehmen wir die rechtliche Führung von der Due Diligence bis zum Closing, aus einer Hand. Bei grenzüberschreitenden und inländischen M&A-Transaktionen führen wir Vertragsverhandlung, wettbewerbsrechtliche Freigaben und Integration in einem Mandat zusammen.
Mehr erfahren →Compliance-Beratung
Die Compliance-Beratung baut Programme auf, die Ihr Unternehmen mit dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK) und der DSGVO, mit der Korruptionsbekämpfung und mit den branchenspezifischen Vorschriften in Einklang bringen. Über interne Revision, Richtlinien und Schulung machen wir Regeltreue zu einer dauerhaften Unternehmenskultur.
Mehr erfahren →Ein Blick, der türkisches und europäisches Kartellrecht zusammen liest
Kartellrecht ist untrennbarer Bestandteil der Geschäftsstrategie. Wir bewerten Ihr Vertriebsnetz, Ihre Preispolitik und Ihre Transaktionen zugleich am türkischen und am europäischen Maßstab und machen die Compliance damit nicht zum Hindernis, sondern zum Instrument nachhaltigen Wachstums. Für Unternehmensgruppen aus dem DACH-Raum ist die Parallelität der entscheidende Punkt: Ein Vertriebsvertrag, der in Deutschland freigestellt ist, kann in der Türkei an einer anderen Schwelle scheitern, und ein Zusammenschluss kann in der Türkei anmeldepflichtig sein, obwohl er die europäischen Schwellen nicht erreicht.
- Doppelter Blick auf die türkische Wettbewerbsbehörde und das EU-Kartellrecht
- Praxistaugliche Compliance-Gestaltung bei Vertriebs- und Vertikalvereinbarungen
- Vorbereitung auf die Nachprüfung vor Ort (dawn raid) und Verteidigung dabei
- Frühe Bewertung des Freigaberisikos bei Transaktionen
- Präventiver Schutz durch interne Compliance-Programme

Verwandte Rechtsgebiete
Das Kartellrecht wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.
Dass die Anbieterseite den Weiterverkaufspreis der Abnehmerseite festlegt (Preisbindung der zweiten Hand, yeniden satış fiyatının tespiti), ist nach türkischem Wettbewerbsrecht (Gesetz Nr. 4054) grundsätzlich ein Verstoß; ein Höchstpreis oder eine unverbindliche Preisempfehlung sind unter bestimmten Voraussetzungen dagegen zulässig. Wir gestalten Ihr Vertriebsmodell so, dass es diese feinen Unterscheidungen beachtet und regelkonform bleibt.
Bei Zusammenschlüssen und Übernahmen, die einen Kontrollwechsel bewirken, ist eine Freigabe erforderlich, wenn die Umsätze der Beteiligten die in der Mitteilung Nr. 2010/4 zum türkischen Gesetz Nr. 4054 festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Wird eine freigabepflichtige Transaktion ohne Freigabe vollzogen, hat das Unwirksamkeit und ein Bußgeld zur Folge. Wir bewerten Ihre Transaktion in einem frühen Stadium und führen die erforderliche Anmeldung durch.
Bei einem Verstoß kann gegen das Unternehmen nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz seines Vorjahresumsatzes verhängt werden; die betroffenen Vereinbarungen gelten als unwirksam. Darüber hinaus können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Deshalb ist vorbeugende Compliance immer wirtschaftlicher als die Verteidigung im Verfahren.
Eine Nachprüfung vor Ort durch den türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) erfolgt ohne Vorankündigung und kann, wenn sie nicht richtig gesteuert wird, zu schweren Bußgeldern führen. Entscheidend ist, die Nachprüfung nicht zu behindern und zugleich Ihre Rechte zu wahren. Für Unternehmen erstellen wir vorab ein „Dawn-Raid-Protokoll“ und leisten im Moment der Nachprüfung rechtlichen Beistand.
Die Einhaltung entsteht dadurch, dass Ihre Vertriebsvereinbarungen, Ihre Preispolitik und Ihre Kontakte zu Wettbewerbern regelmäßig überprüft werden – gemessen am türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) und an den Bekanntmachungen des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu). Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Compliance-Programm und mit Schulungen für die Beschäftigten erkennen wir Risiken frühzeitig und verhindern Verstöße, bevor sie entstehen.
Wählen Sie für das Kartellrecht den richtigen rechtlichen Partner.
Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.





