Rechtsgebiet

Am Anfang jeder Beziehung steht ein gut gebauter Vertrag.

Bei der Gestaltung und Verhandlung von Handels- und Individualverträgen und bei ihrer Steuerung im Streitfall stehen wir Ihnen mit belastbaren Texten zur Seite, die die Risiken ausgewogen verteilen und zu beiden Rechtskulturen passen.

Überblick

Der Vertrag ist die unsichtbare Architektur einer Beziehung

Ein guter Vertrag klärt die Erwartungen der Beteiligten, verteilt die Risiken fair und hält für den Streitfall einen klaren Fahrplan bereit. Entscheidend ist das Gleichgewicht, das vor der Unterschrift hergestellt wird – nicht das, was man nach dem Problem noch verhandeln kann. In der Türkei bildet dafür das Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) den Rahmen. Sein Allgemeiner Teil folgt dem schweizerischen Obligationenrecht und wirkt auf deutsche Juristinnen und Juristen deshalb vertraut, ohne mit dem BGB deckungsgleich zu sein – und genau diese Nähe erzeugt die typischen Fehler.

Vom einzelnen Kaufvertrag bis zu komplexen Rahmenvereinbarungen verbinden wir die allgemeinen Grundsätze des türkischen Schuldrechts mit der kaufmännischen Wirklichkeit Ihrer Branche und schreiben Texte, die zu Ihren Gunsten wirken und dennoch tragfähig bleiben. Fragen des türkischen Vertragsrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; wo deutsches Recht Vertragsstatut ist oder vor deutschen Gerichten gestritten wird, übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Vertragsdetail Unterschrift / Klausel
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

Von der Gestaltung über die Verhandlung und die Erfüllung bis zum Streit: der gesamte Lebenszyklus des Vertrags.

Warum Köksal?

Ein Ansatz, der die kaufmännische Wirklichkeit hinter dem Text sieht

Ein Vertrag ist nicht nur ein juristischer Text, sondern das Betriebssystem einer Geschäftsbeziehung. Wir lesen jede Klausel gegen die Praxis Ihrer Branche und bauen Texte, die zu beiden Rechtskulturen passen, durchsetzbar sind und Sie schützen. Für deutsch-türkische Verträge heißt das konkret: Wir übersetzen kein deutsches Muster ins Türkische, sondern prüfen Klausel für Klausel, ob sie nach türkischem Recht wirksam und vor einem türkischen Gericht durchsetzbar ist – und wo deutsches Recht gilt, arbeiten wir mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover) am selben Vertragswerk.

  • Klare, umsetzbare Texte, die zur kaufmännischen Praxis passen
  • Vertragsarchitektur, die zu beiden Rechtskulturen passt
  • Ausgewogene und verteidigungsfähige Klauseln in der Risikoverteilung
  • Eine Verhandlungsstrategie, die Ihre Prioritäten schützt
  • Streitvermeidung durch die Prüfung vor der Unterschrift
Verhandlung / Besprechung
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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Die Höhe der Vertragsstrafe (cezai şart) bestimmen die Parteien mit ihrem eigenen Willen; eine übermäßige Vertragsstrafe kann das Gericht nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) jedoch herabsetzen. Ziel ist ein Betrag, der die Erfüllung fördert und dabei verhältnismäßig bleibt. Wir gestalten die Vertragsstrafe auf einem Niveau, das der Art des Geschäfts und dem möglichen Schaden entspricht und sich vor einem türkischen Gericht verteidigen lässt.

Fertige Vorlagen aus dem Internet bilden weder Ihre kaufmännische Wirklichkeit noch Ihre Branche noch die Risikoverteilung zwischen den Parteien ab, und sie stehen häufig im Widerspruch zum geltenden Recht – bei einem Vertrag türkischen Rechts etwa zu den zwingenden Vorgaben des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und, im kaufmännischen Verkehr, des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102). Was kurzfristig wie eine Ersparnis aussieht, kann im Streitfall zu weitaus kostspieligeren Ergebnissen führen. Ein eigens für Ihren Bedarf erstellter Text ist der sicherste Weg.

Die Klausel zur höheren Gewalt (mücbir sebep) legt fest, was aus den Pflichten der Parteien wird, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie eine Epidemie, ein Krieg oder eine Naturkatastrophe eintreten. Fehlt sie, gelten allein die allgemeinen Regeln über die Unmöglichkeit der Leistung und die übermäßige Erschwerung der Erfüllung, die das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) vorsieht – und die selten genau das abbilden, was die Parteien tatsächlich gewollt haben. Eine gut geschriebene Klausel schützt die Parteien im Moment der Krise vor Unsicherheit und vor langen Auseinandersetzungen. Wir gestalten diese Bestimmung nach den Risiken, die für Ihre Branche typisch sind.

Das Recht zur Beendigung hängt von den Beendigungsklauseln des Vertrags, vom Vorliegen wichtiger Gründe und von der Art des Vertrags ab; bei Verträgen türkischen Rechts richtet sich das nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098). Eine nicht formgerecht erklärte Beendigung kann ein Schadensersatzrisiko auslösen. Vor der Erklärung prüfen wir die rechtliche Grundlage und senken das Risiko durch die richtige Anzeige und den richtigen Ablauf auf ein Mindestmaß.

Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.

Rechtsgebiet

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