Am Anfang jeder Beziehung steht ein gut gebauter Vertrag.
Bei der Gestaltung und Verhandlung von Handels- und Individualverträgen und bei ihrer Steuerung im Streitfall stehen wir Ihnen mit belastbaren Texten zur Seite, die die Risiken ausgewogen verteilen und zu beiden Rechtskulturen passen.
Der Vertrag ist die unsichtbare Architektur einer Beziehung
Ein guter Vertrag klärt die Erwartungen der Beteiligten, verteilt die Risiken fair und hält für den Streitfall einen klaren Fahrplan bereit. Entscheidend ist das Gleichgewicht, das vor der Unterschrift hergestellt wird – nicht das, was man nach dem Problem noch verhandeln kann. In der Türkei bildet dafür das Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) den Rahmen. Sein Allgemeiner Teil folgt dem schweizerischen Obligationenrecht und wirkt auf deutsche Juristinnen und Juristen deshalb vertraut, ohne mit dem BGB deckungsgleich zu sein – und genau diese Nähe erzeugt die typischen Fehler.
Vom einzelnen Kaufvertrag bis zu komplexen Rahmenvereinbarungen verbinden wir die allgemeinen Grundsätze des türkischen Schuldrechts mit der kaufmännischen Wirklichkeit Ihrer Branche und schreiben Texte, die zu Ihren Gunsten wirken und dennoch tragfähig bleiben. Fragen des türkischen Vertragsrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; wo deutsches Recht Vertragsstatut ist oder vor deutschen Gerichten gestritten wird, übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Gestaltung über die Verhandlung und die Erfüllung bis zum Streit: der gesamte Lebenszyklus des Vertrags.
Fernabsatzverträge & Rechtstexte
Eine rechtskonforme Verkaufsinfrastruktur für E-Commerce-Websites: vorvertragliche Information, Fernabsatzvertrag, Abläufe für Widerruf und Rücksendung, mehrsprachige Rechtstexte.
Mehr erfahren →Vertriebsnetz: Leistungssteuerung & Vertragspflege
Zielverfolgung, Mahnverfahren und periodische rechtliche Pflege der Verträge im Vertriebsnetz: eine Ordnung, die die Beziehung stärkt und zugleich die Kündigung vorbereitet.
Mehr erfahren →Gesellschaftervereinbarungen zur Machtbalance
Machtbalance zwischen Familienmitgliedern und Gesellschaftern: Stimmbindungen, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Lösungen für Pattsituationen und Austrittsmechanismen.
Mehr erfahren →Nachlass- und Testamentsplanung
Nachlassplanung, die auch Gesellschaftsanteile umfasst: Testament, Erbvertrag, Balance der Pflichtteile und die Koordination des deutschen und des türkischen Erbrechts.
Mehr erfahren →SPA und Anteilskaufverträge
Die SPA-Architektur bei Anteilsübertragungen: Kaufpreismechanismen, die Matrix der Garantien sowie die Verhandlung von Freistellungen und Vollzugsbedingungen.
Mehr erfahren →Arbeitsvertragsarchitektur
Standard-, Führungskräfte- und Homeoffice-Verträge nach türkischem Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Rechte des geistigen Eigentums und ein Vertragswerk, das wechselnden Arbeitsmodellen standhält.
Mehr erfahren →Ein Ansatz, der die kaufmännische Wirklichkeit hinter dem Text sieht
Ein Vertrag ist nicht nur ein juristischer Text, sondern das Betriebssystem einer Geschäftsbeziehung. Wir lesen jede Klausel gegen die Praxis Ihrer Branche und bauen Texte, die zu beiden Rechtskulturen passen, durchsetzbar sind und Sie schützen. Für deutsch-türkische Verträge heißt das konkret: Wir übersetzen kein deutsches Muster ins Türkische, sondern prüfen Klausel für Klausel, ob sie nach türkischem Recht wirksam und vor einem türkischen Gericht durchsetzbar ist – und wo deutsches Recht gilt, arbeiten wir mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover) am selben Vertragswerk.
- Klare, umsetzbare Texte, die zur kaufmännischen Praxis passen
- Vertragsarchitektur, die zu beiden Rechtskulturen passt
- Ausgewogene und verteidigungsfähige Klauseln in der Risikoverteilung
- Eine Verhandlungsstrategie, die Ihre Prioritäten schützt
- Streitvermeidung durch die Prüfung vor der Unterschrift

Verwandte Rechtsgebiete
Das Vertragsrecht wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Herdem Belen
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Batuhan Halim
Of CounselKyreniaProfil →
Gökçe Yıldırım
Of CounselIstanbulProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.
Die Höhe der Vertragsstrafe (cezai şart) bestimmen die Parteien mit ihrem eigenen Willen; eine übermäßige Vertragsstrafe kann das Gericht nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) jedoch herabsetzen. Ziel ist ein Betrag, der die Erfüllung fördert und dabei verhältnismäßig bleibt. Wir gestalten die Vertragsstrafe auf einem Niveau, das der Art des Geschäfts und dem möglichen Schaden entspricht und sich vor einem türkischen Gericht verteidigen lässt.
Fertige Vorlagen aus dem Internet bilden weder Ihre kaufmännische Wirklichkeit noch Ihre Branche noch die Risikoverteilung zwischen den Parteien ab, und sie stehen häufig im Widerspruch zum geltenden Recht – bei einem Vertrag türkischen Rechts etwa zu den zwingenden Vorgaben des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und, im kaufmännischen Verkehr, des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102). Was kurzfristig wie eine Ersparnis aussieht, kann im Streitfall zu weitaus kostspieligeren Ergebnissen führen. Ein eigens für Ihren Bedarf erstellter Text ist der sicherste Weg.
Die Klausel zur höheren Gewalt (mücbir sebep) legt fest, was aus den Pflichten der Parteien wird, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie eine Epidemie, ein Krieg oder eine Naturkatastrophe eintreten. Fehlt sie, gelten allein die allgemeinen Regeln über die Unmöglichkeit der Leistung und die übermäßige Erschwerung der Erfüllung, die das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) vorsieht – und die selten genau das abbilden, was die Parteien tatsächlich gewollt haben. Eine gut geschriebene Klausel schützt die Parteien im Moment der Krise vor Unsicherheit und vor langen Auseinandersetzungen. Wir gestalten diese Bestimmung nach den Risiken, die für Ihre Branche typisch sind.
Das Recht zur Beendigung hängt von den Beendigungsklauseln des Vertrags, vom Vorliegen wichtiger Gründe und von der Art des Vertrags ab; bei Verträgen türkischen Rechts richtet sich das nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098). Eine nicht formgerecht erklärte Beendigung kann ein Schadensersatzrisiko auslösen. Vor der Erklärung prüfen wir die rechtliche Grundlage und senken das Risiko durch die richtige Anzeige und den richtigen Ablauf auf ein Mindestmaß.
Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.
Wählen Sie für das Schuld- und Vertragsrecht den richtigen rechtlichen Partner.
Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.


