In den meisten Betrugsakten ist das keine Entweder-oder-Entscheidung; beide Wege führen gemeinsam und aufeinander abgestimmt zum stärkeren Ergebnis. Der strafrechtliche Weg stützt sich auf den Betrugstatbestand des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK, Gesetz Nr. 5237); das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren erleichtert den Zugang zu Beweismitteln und erzeugt auf der Gegenseite einen erheblichen Druck. Der zivilrechtliche Weg zielt über die Schadensersatzklage nach den Deliktsvorschriften des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und über die Instrumente des türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) auf die tatsächliche Beitreibung Ihres Schadens; ein früh erwirkter vorsorglicher Arrest (ihtiyati haciz) oder eine einstweilige Maßnahme verhindert, dass Vermögen beiseitegeschafft wird. Entscheidend sind Reihenfolge und Zeitpunkt: Ein Verfahren, das begonnen wird, bevor die Vermögenswerte gesichert sind, kann die Beitreibung schwächen. Nach der Beweislage in Ihrer Akte, nach der Höhe des Schadens und nach dem Vermögen der Gegenseite bauen wir die geeignetste Kombination und die richtige Schrittfolge gemeinsam mit Ihnen auf.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.