FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Unser Unternehmen ist betrogen worden; sollen wir den strafrechtlichen oder den schadensersatzrechtlichen Weg gehen?

In den meisten Betrugsakten ist das keine Entweder-oder-Entscheidung; beide Wege führen gemeinsam und aufeinander abgestimmt zum stärkeren Ergebnis. Der strafrechtliche Weg stützt sich auf…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

In den meisten Betrugsakten ist das keine Entweder-oder-Entscheidung; beide Wege führen gemeinsam und aufeinander abgestimmt zum stärkeren Ergebnis. Der strafrechtliche Weg stützt sich auf den Betrugstatbestand des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK, Gesetz Nr. 5237); das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren erleichtert den Zugang zu…

In den meisten Betrugsakten ist das keine Entweder-oder-Entscheidung; beide Wege führen gemeinsam und aufeinander abgestimmt zum stärkeren Ergebnis. Der strafrechtliche Weg stützt sich auf den Betrugstatbestand des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK, Gesetz Nr. 5237); das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren erleichtert den Zugang zu Beweismitteln und erzeugt auf der Gegenseite einen erheblichen Druck. Der zivilrechtliche Weg zielt über die Schadensersatzklage nach den Deliktsvorschriften des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und über die Instrumente des türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) auf die tatsächliche Beitreibung Ihres Schadens; ein früh erwirkter vorsorglicher Arrest (ihtiyati haciz) oder eine einstweilige Maßnahme verhindert, dass Vermögen beiseitegeschafft wird. Entscheidend sind Reihenfolge und Zeitpunkt: Ein Verfahren, das begonnen wird, bevor die Vermögenswerte gesichert sind, kann die Beitreibung schwächen. Nach der Beweislage in Ihrer Akte, nach der Höhe des Schadens und nach dem Vermögen der Gegenseite bauen wir die geeignetste Kombination und die richtige Schrittfolge gemeinsam mit Ihnen auf.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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