Kurze Antwort
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (rekabet yasağı) ist nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) wirksam, wenn es sich in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitgeberseite ein schutzwürdiges Interesse hat. Übermäßig weit gefasste Verbote können als unwirksam angesehen oder von einem türkischen Gericht auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Wir gestalten ein Wettbewerbsverbot, das durchsetzbar und verteidigungsfähig ist.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (rekabet yasağı) ist nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) wirksam, wenn es sich in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitgeberseite ein schutzwürdiges Interesse hat. Übermäßig weit gefasste Verbote können als unwirksam angesehen oder von einem türkischen Gericht auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Wir gestalten ein Wettbewerbsverbot, das durchsetzbar und verteidigungsfähig ist.
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