Eine Erbauseinandersetzung lässt sich nicht belastbar durchführen, solange nicht alle Erbberechtigten feststehen; eine unvollständig vorgenommene Auseinandersetzung kann später aufgehoben werden. Deshalb wird zunächst über die türkischen Personenstandsregister (MERNİS) die Erbfolgekette von Anfang bis Ende nachgezeichnet und werden unbekannte Erbberechtigte ermittelt. Für Erbberechtigte, deren Identität feststeht, die aber unter ihrer Anschrift nicht erreichbar sind, werden die formgerechten Zustellungswege beschritten, erforderlichenfalls die öffentliche Zustellung (ilanen tebligat). Ist der Aufenthalt einer erbberechtigten Person unbekannt oder steht ihre Verschollenheit im Raum, greifen die Mechanismen des türkischen Zivilgesetzbuchs (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721): die Bestellung einer Pflegerin oder eines Pflegers (kayyım) für den Nachlass oder den betreffenden Erbteil und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Verschollenheitserklärung (gaiplik kararı). Damit ist zugleich das Problem der fehlenden Erbberechtigten gelöst und das Risiko beseitigt, dass die Auseinandersetzung später für unwirksam erklärt wird. Wir stellen die Kette mit ihren Belegen fest und führen die erforderlichen gerichtlichen Schritte vor türkischen Gerichten für Sie.
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