Kurze Antwort
Das türkische Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) lässt den Transfer von Gewinnen, Dividenden und Veräußerungserlösen ins Ausland im Grundsatz zu. Abgewickelt werden diese Transfers im Einklang mit den einschlägigen türkischen Banken- und Steuervorschriften. Bereits beim Aufbau der Investitionsstruktur planen wir diese Ausstiegs- und Transferwege von Anfang an mit.
Das türkische Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) lässt den Transfer von Gewinnen, Dividenden und Veräußerungserlösen ins Ausland im Grundsatz zu. Abgewickelt werden diese Transfers im Einklang mit den einschlägigen türkischen Banken- und Steuervorschriften. Bereits beim Aufbau der Investitionsstruktur planen wir diese Ausstiegs- und Transferwege von Anfang an mit.
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