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Bindet mich die Unterzeichnung einer Absichtserklärung (LOI)?

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität,…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Transaktionsberatung
Kurze Antwort

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenteilung sowie anwendbares Recht und Streitbeilegung werden jedoch ausdrücklich bindend gefasst und können bei einem Verstoß nach dem türkischen Obl…

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenteilung sowie anwendbares Recht und Streitbeilegung werden jedoch ausdrücklich bindend gefasst und können bei einem Verstoß nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) eine Haftung begründen. Vor allem die Exklusivität kann Ihren Verhandlungsspielraum verengen, weil sie Ihnen für einen bestimmten Zeitraum Gespräche mit anderen Interessenten verwehrt. Hinzu kommt: Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann der ungerechtfertigte Abbruch einer ernsthaft geführten Verhandlung eine Haftung aus culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) auslösen. Eine kurze Prüfung vor der Unterschrift, die klarstellt, welche Bestimmungen tatsächlich binden, sichert den Boden der nachfolgenden Verhandlung und verhindert Zusagen, die Sie so nie geben wollten.

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