Vor dem Erwerb einer Immobilie gehören sowohl eine rechtliche als auch eine technische Prüfung dazu. Im Grundbucheintrag (tapu kaydı) wird unbedingt kontrolliert, ob das Eigentum tatsächlich der Verkäuferseite zusteht, und welche Beschränkungen darauf lasten — Hypothek, Pfändung, Vermerke, Dienstbarkeiten und der Vermerk über die Familienwohnung (aile konutu).
Bei der Kommune werden der Bebauungsstatus (imar durumu), die Baugenehmigung (yapı ruhsatı) und die Nutzungsgenehmigung (iskân) eingesehen; das Risiko eines Schwarzbaus oder eines von der Genehmigung abweichenden Baus wird untersucht. Ferner wird gefragt, ob Wohnungseigentum (kat mülkiyeti) begründet ist, ob Hausgeld und gemeinschaftliche Kosten offenstehen und ob es eine Mietpartei oder einen Streit um den Besitz gibt. Schon eine Anzahlung, die vor dieser Prüfung geleistet wird, steht im Risiko. Eigentum und beschränkte dingliche Rechte beruhen nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs; genau deshalb schließen wir die Prüfung vor der Unterschrift ab und machen ihre Ergebnisse zur Grundlage Ihrer Verhandlung.
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