Für Ihren E-Commerce-Betrieb: die rechtliche Vorprüfung.
Für Shops, die in die EU und in die Türkei verkaufen, prüfen wir Verkaufstexte, Bestellstrecke, Datenaufbau und Verträge anhand von 17 Punkten; die Befunde erhalten Sie nach Priorität geordnet.
Die 17 häufigsten Compliance-Lücken im E-Commerce
Die Lücken, die uns in der Praxis bei Shops mit Vertrieb in die EU und in die Türkei am häufigsten begegnen. Die meisten davon fallen Wettbewerbern und Aufsichtsbehörden schon auf den ersten Blick auf — und alle lassen sich planvoll schließen, wenn man sie in der richtigen Reihenfolge angeht.
Keine oder eine kopierte Datenschutzerklärung
Ein aus einer Vorlage kopierter Text, der Ihre tatsächlichen Verarbeitungszwecke nicht abbildet, ist riskanter als gar keiner: Er sagt nicht zu, was Sie tun, sondern was jemand anderes tut.
DSGVO Art. 13–14 · KVKK Art. 10KVKK-/DSGVO-Compliance-Programm →Kein Cookie-Banner oder Tracking vor der Einwilligung
Analyse- und Marketing-Cookies vor der Einwilligung zu setzen gehört in der EU zu den am häufigsten beanstandeten Verstößen und ist technisch leicht nachweisbar.
ePrivacy · § 25 TDDDG · KVKK-Cookie-LeitfadenCookie- & Einwilligungsebene →KVKK-Datenschutzhinweis fehlt
Für jeden Shop mit Besucherinnen und Besuchern aus der Türkei gilt die Informationspflicht nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698); fehlt der Hinweis neben den Formularen, ist die Lücke auf den ersten Blick sichtbar.
KVKK Art. 10 · Mitteilung über die InformationspflichtSet an Datenschutzhinweisen →Keine VERBİS-Registrierung
Für Verantwortliche, die den Schwellenwert nach Beschäftigtenzahl oder Bilanzsumme überschreiten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten als Haupttätigkeit verarbeiten, ist die Eintragung im türkischen Register der Verantwortlichen (VERBİS) Pflicht — und das Register ist öffentlich: Eine fehlende Eintragung zeigt eine einzige Abfrage.
KVKK Art. 16 · VERBİSVERBİS & Verzeichnisaufbau →Keine Garantien für die Datenübermittlung ins Ausland nach KVKK
Jeder Shop, der Google Analytics, Meta oder Hosting im Ausland nutzt, übermittelt Daten. Das seit 2024 geltende Regime verlangt den Abschluss des Standardvertrags und die Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen; auf den meisten Websites ist diese Ebene nie eingerichtet worden.
KVKK Art. 9 (Gesetz Nr. 7499) · ÜbermittlungsverordnungÜbermittlung & Standardvertrag →Einwilligungen für kommerzielle Nachrichten und die İYS-Struktur fehlen
Newsletter- und Kampagnennachrichten setzen eine vorherige Einwilligung voraus; verwaltet werden die Einwilligungen über das türkische Einwilligungsregister İYS. Ein Newsletter-Formular ohne Einwilligungsfeld macht jeden Versand angreifbar — für Beschwerden und für Bußgelder je Nachricht.
Gesetz Nr. 6563 · Verordnung über kommerzielle Kommunikation · İYSAufbau eines einwilligungsbasierten Marketings →Keine Angabe zum EU-Vertreter nach DSGVO
Die meisten Shops, die ohne Niederlassung in der EU in die EU verkaufen, haben von der Vertreterpflicht nach Art. 27 DSGVO nie gehört; das Fehlen des Vertreterblocks in der Datenschutzerklärung belegt es.
DSGVO Art. 27Vertreter- & Übermittlungsstruktur →Fernabsatzvertrag nicht auf dem aktuellen Stand
In der Türkei trägt seit dem 1. Januar 2026 die Verkäuferseite die Rücksendekosten; Websites mit dem alten Text zeigen bei jeder Rücksendung eine Klausel, die sich nicht anwenden lässt.
Türkische Fernabsatzverordnung (Änderungen 2026)Fernabsatz-Textset →Widerrufsbelehrung und Muster-Formular fehlen
In der EU ist über das 14-tägige Widerrufsrecht zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular zu belehren; fehlt es, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate und jede Bestellung wird zur potenziellen Rücksendung.
2011/83/EU · türkisches Verbraucherschutzgesetz (TKHK)Widerrufs- & Rückgabestruktur →Keine sichtbare ETBİS-Registrierung
Diensteanbieter, die über die eigene Website verkaufen, müssen sich im türkischen E-Commerce-Informationssystem (ETBİS) registrieren; die Eintragung ist öffentlich überprüfbar. Eine fehlende Registrierung gehört bei einer Prüfung zu den ersten Fragen.
Gesetz Nr. 6563 · ETBİS-MitteilungE-Commerce-Registrierungen →Kein Impressum
Wer nach Deutschland verkauft, muss die Anbieterkennzeichnung vorhalten; ihr Fehlen ist das Ziel Nummer eins der Abmahnpraxis — eine einzige fehlende Seite bedeutet eine teure Abmahnung.
§ 5 DDG · 2000/31/EGCompliance für den deutschen Markt →Der tote ODR-Link steht noch
Die EU-ODR-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet; Websites, die weiterhin darauf verlinken, informieren irreführend und erklären zugleich, dass ihre Texte seit Jahren nicht gepflegt wurden.
(EU) 2024/3228Laufende Rechtspflege der Texte →Keine Erklärung zur Barrierefreiheit
Seit Juni 2025 unterliegen Webshops, die in der EU an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, den Anforderungen an die Barrierefreiheit; in Deutschland drohen Bußgelder bis zu 100.000 € und Abmahnungen.
EAA 2019/882 · BFSGBarrierefreiheits-Compliance →Keine GPSR-Angabe zur verantwortlichen Person im Angebot
Seit Dezember 2024 müssen bei Produkten, die aus Drittstaaten verkauft werden, Name und Anschrift der in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person im Angebot sichtbar sein; Marktplätze nehmen unvollständige Angebote offline.
GPSR (EU) 2023/988 Art. 16GPSR-Strukturen einrichten →Keine Spur von IOSS/OSS — der Zoll bleibt bei der Kundschaft
Der Satz „Zollkosten trägt die Käuferin oder der Käufer“ ist die öffentliche Erklärung, dass bei Sendungen bis 150 € kein IOSS genutzt wird; das trifft Liefererlebnis und Conversion unmittelbar.
EU-Mehrwertsteuerpaket für den E-CommerceOSS-/IOSS-Registrierung →Keine sichtbare Verpackungsregistrierung (LUCID)
Für jede Verkäuferin und jeden Verkäufer mit Versand nach Deutschland ist die LUCID-Registrierung Pflicht, und das Register ist öffentlich; im August 2026 kommt mit der PPWR für Anbieter außerhalb der EU zusätzlich die Pflicht zum Bevollmächtigten hinzu.
VerpackG · PPWR (EU) 2025/40Verpackungs- & EPR-Registrierungen →Kein vorheriger Preis am Rabattschild
Sowohl die EU (Omnibus-Richtlinie) als auch die Türkei verlangen bei Rabatten die Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage; steht das Schild „−70 %“ für sich allein, ist die Lücke von außen sichtbar.
Omnibus 2019/2161 · türkische PreisauszeichnungsverordnungPreis- & Aktions-Compliance →Ihr E-Commerce-Compliance-Zeugnis in wenigen Minuten
Zuerst lernen wir Ihren Betrieb kennen und stellen nur die Fragen, die Sie betreffen. Wo Sie unsicher sind, öffnet das „?“ eine Anleitung zum Nachprüfen.
Wählen Sie die Märkte, aus denen Sie aktiv Bestellungen erhalten oder die Sie über Werbung oder Marktplätze ansprechen — danach grenzen wir den Fragensatz ein.
Mehrfachauswahl möglich. Wenn Sie Ware in der EU lagern (z. B. FBA), markieren Sie "Lager / Fulfilment in der EU" — dann ändern sich die Steuer- und Registrierungsfragen.
Daten & Datenschutz
Wir sehen uns Ihre Datenebene an: von der Datenschutzerklärung bis zu den Cookies. Für Besucherinnen und Besucher aus der Türkei und aus der EU greifen die Regeln nebeneinander.
Die Datenschutzerklärung ist das Schaufenster der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO und nach dem türkischen KVKK. Ein aus einer Vorlage kopierter Text sagt Verarbeitungen zu, die Sie gar nicht vornehmen — das ist riskanter als gar kein Text.
Öffnen Sie Ihre Erklärung und prüfen Sie drei Dinge: Steht Ihre Firmierung darin? Sind die Werkzeuge genannt, die Sie tatsächlich einsetzen (Versand, Analyse, E-Mail)? Sind Speicherfristen angegeben? Taucht der Name eines anderen Unternehmens auf, ist der Text eine Kopie.
Wenn Sie in zwei Märkte verkaufen, bauen Sie den Text zweisprachig und nach beiden Regelwerken auf — eine einzige englische Vorlage genügt für keines von beiden.
Tracking vor der Einwilligung gehört in der EU zu den am häufigsten beanstandeten Verstößen; in Deutschland ist es ein klassischer Abmahngrund und von außen technisch nachweisbar.
Öffnen Sie Ihre Website in einem privaten Fenster und sehen Sie, ohne irgendwo zu klicken, in den Entwicklerwerkzeugen unter Application → Cookies nach. Sind ohne Einwilligung bereits Einträge wie _ga oder _fbp gesetzt, lautet Ihre Antwort "Nein".
"Ablehnen" muss genauso sichtbar und mit einem Klick erreichbar sein wie "Akzeptieren" — eine versteckte Ablehnen-Schaltfläche ist ebenfalls ein Verstoß.
Die Informationspflicht (KVKK Art. 10) gilt an jedem Punkt, an dem Daten erhoben werden; ein Link allein im Fußbereich der Website genügt meist nicht.
Sehen Sie sich Ihre Bestell-, Registrierungs-, Kontakt- und Newsletter-Formulare an: Steht bei jedem unmittelbar daneben oder darunter ein Link zum Datenschutzhinweis?
Bewährte Praxis: unter dem Formular ein Kurzhinweis in zwei Sätzen plus Link zum vollständigen Text (gestufte Information).
Die Eintragung im türkischen Register der Verantwortlichen (VERBİS) ist für Verantwortliche Pflicht, die die Schwellenkriterien erfüllen; das Register ist öffentlich, und das Fehlen der Eintragung ist bußgeldbewehrt.
Suchen Sie in der Registerabfrage unter verbis.kvkk.gov.tr nach Ihrer Firmierung. Erfüllen Sie eines der Schwellenkriterien (Beschäftigtenzahl bzw. Bilanzsumme oder Verarbeitung besonderer Datenkategorien) und erscheint keine Eintragung, lautet die Antwort "Nein".
Die Eintragung ist keine einmalige Sache: Ändert sich Ihr Verarbeitungsverzeichnis, ist auch die VERBİS-Meldung zu aktualisieren.
Jede Website, die Google Analytics, Meta, Mailchimp oder Server im Ausland nutzt, übermittelt Daten. Das 2024 geänderte Regime des KVKK Art. 9 verlangt den Abschluss des Standardvertrags und die Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen.
Listen Sie die eingesetzten Werkzeuge auf (Analyse, Pixel, E-Mail, Hosting, CRM). Liegt eines davon im Ausland und haben Sie keinen der Behörde angezeigten Standardvertrag, lautet die Antwort "Nein".
Die Standardvertragsklauseln auf DSGVO-Seite und der türkische Standardvertrag lassen sich in einem Paket aufsetzen — zwei getrennte Projekte braucht es dafür nicht.
Für Anbieter ohne Niederlassung in der EU ist der Vertreter nach Art. 27 DSGVO in den meisten Konstellationen Pflicht; sein Fehlen erkennt man in Ihrer Datenschutzerklärung auf einen Blick.
Gibt es in Ihrer Datenschutzerklärung eine Überschrift "EU-Vertreter / EU Representative" und darunter einen Namens- und Anschriftenblock? Wenn nicht, lautet die Antwort "Nein".
Der Vertreter übernimmt nicht Ihre Verantwortlichkeit; er ist die Anlaufstelle für Behörden und betroffene Personen.
Verkauf & Verbraucherschutz
Ihre Verkaufstexte und die Verbraucherrechte — einschließlich der am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen türkischen Fernabsatzänderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 trägt die Rücksendekosten grundsätzlich die Verkäuferseite; in die vorvertragliche Information ist ein Hinweis auf die Mediation aufgenommen worden, und elektronische Geräte fallen wieder unter das Widerrufsrecht. Ein alter Text zeigt bei jeder Rücksendung Klauseln, die sich nicht anwenden lassen.
Suchen Sie in Ihrem Text nach der Formulierung "Die Rücksendekosten trägt die Käuferin oder der Käufer" — findet sie sich, ist der Text veraltet und die Antwort lautet "Nein". Zweite Prüfung: Kommt das Wort "Mediation" in Ihrer vorvertraglichen Information vor?
Den Versanddienstleister, mit dem Sie einen Rahmenvertrag haben, in der vorvertraglichen Information zu benennen, ist der Schlüssel zur Kostenregelung bei Rücksendungen.
Sowohl in der Türkei als auch in der EU ist über das 14-tägige Widerrufsrecht zusammen mit dem Muster-Formular zu belehren. In der EU verlängert eine unvollständige Belehrung die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate — jede Bestellung wird zum offenen Rückgaberisiko.
Suchen Sie auf Ihrer Website nach "Widerrufsformular": Gibt es ein Muster zum Herunterladen oder Kopieren? Sind die Widerrufsbedingungen vor der Bestellung sichtbar?
Ausnahmen vom Widerrufsrecht (etwa bei Anfertigung nach Kundenspezifikation) greifen nur, wenn sie je Kategorie sauber definiert sind.
Kommerzielle elektronische Nachrichten setzen die vorherige Einwilligung der Empfängerin oder des Empfängers voraus; verwaltet werden die Einwilligungen über das türkische Einwilligungsregister İYS (İleti Yönetim Sistemi). Jeder Versand ohne Einwilligung ist je Nachricht bußgeldbewehrt.
Zwei Prüfungen: Gibt es in Ihrem Newsletter-Formular ein ausdrückliches Einwilligungsfeld, und ist Ihre Marke in Ihrem Konto auf iys.org.tr registriert und Ihre Einwilligungsliste hochgeladen?
Gleichen Sie alte Listen vor dem Versand mit İYS ab; die Annahme "das ist doch unsere Kundschaft" ersetzt keine Einwilligung.
Sowohl die EU (Omnibus-Richtlinie) als auch die Türkei verlangen bei Rabattaktionen die Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Scheinrabatte führen in der EU zu umsatzbezogenen Bußgeldern und in der Türkei zu Maßnahmen des türkischen Werberats (Reklam Kurulu).
Öffnen Sie ein rabattiertes Produkt: Ist der durchgestrichene "vorherige Preis" der NIEDRIGSTE Preis der 30 Tage vor der Aktion oder der Listenpreis? Wenn Sie unsicher sind, sehen Sie in Ihrer Preishistorie nach.
Führen Sie bei der Aktionsplanung eine Preishistorie — die Beweislast liegt bei Ihnen.
Deutschland & Produkt-Compliance
Schaufenster- und Produktebene — das Hauptfeld der deutschen Abmahnpraxis. Lücken sind hier von außen auf den ersten Blick zu sehen.
Beim Verkauf nach Deutschland ist die Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG) Pflicht, und ihr Fehlen ist der Abmahngrund Nummer eins — eine einzige fehlende Seite bedeutet eine teure Abmahnung.
Gibt es auf Ihrer Website eine Seite /impressum? Sind darin Firmierung, Anschrift, E-Mail, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vollständig?
Das Impressum muss auf Deutsch vorliegen und von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
Seit dem 28. Juni 2025 unterliegen Webshops, die an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen, den Anforderungen an die Barrierefreiheit (in Deutschland das BFSG, Bußgelder bis 100.000 €). Weil sich Verstöße sogar mit automatischen Werkzeugen feststellen lassen, sind sie Gegenstand einer neuen Abmahnwelle.
Praxistest: Lassen Sie die Maus liegen und versuchen Sie, nur mit der Tastatur (Tab/Enter) ein Produkt in den Warenkorb zu legen und bis zur Kasse zu gelangen. Jede Stelle, an der Sie hängen bleiben, ist eine Barriere. Und: Haben Sie eine Seite mit der Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Umsatz) ist eng und entfällt mit dem Wachstum von selbst.
Seit Dezember 2024 sind bei Produkten aus Drittstaaten Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person sowohl am Produkt als auch im Online-Angebot Pflicht; Marktplätze nehmen unvollständige Angebote offline.
Öffnen Sie eines Ihrer Produktangebote (Marktplatz oder eigener Shop): Sind die Blöcke "Hersteller" UND "Verantwortliche Person in der EU / Responsible person" sichtbar?
Die verantwortliche Person nach GPSR, der Bevollmächtigte nach PPWR und der Vertreter nach DSGVO lassen sich in einer Struktur zusammenführen.
Wer verpackte Ware nach Deutschland versendet, braucht die LUCID-Registrierung und eine Systembeteiligung (Bußgelder bis 200.000 €); die Registrierung ist nicht übertragbar und das Register öffentlich — Marktplätze sind zur Überprüfung verpflichtet.
Suchen Sie in der Registerabfrage auf verpackungsregister.org nach Ihrer Firmierung. Gibt es keine Eintragung, lautet die Antwort "Nein" — die Nutzung von FBA befreit Sie nicht.
Im August 2026 kommt mit der PPWR für Anbieter außerhalb der EU die Ebene des Bevollmächtigten hinzu — planen Sie 2026 gleich mit, wenn Sie die Registrierung nachholen.
Die EU-ODR-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet und die Verordnung aufgehoben. Websites, die weiterhin darauf verlinken, riskieren eine irreführende Information — und erklären zugleich, dass ihre Texte ungepflegt sind.
Suchen Sie im Quelltext Ihrer Website oder auf Ihren AGB- und Widerrufsseiten nach "ec.europa.eu/consumers/odr" (Strg+F). Wird sie gefunden, lautet die Antwort "Nein".
Aktualisieren Sie zusammen mit der Entfernung des Links auch Ihre Angaben zur Verbraucherschlichtung bzw. zu den türkischen Verbraucherschiedsausschüssen.
Steuern & Registrierungen
Der formale Unterbau des Verkaufs: die Mehrwertsteuerstruktur und die Pflichtregistrierungen. Die meisten davon sind Register, die sich mit einer einzigen Abfrage überprüfen lassen.
Ohne IOSS zahlt die Kundschaft bei Sendungen bis 150 € die Mehrwertsteuer plus die Auslagenpauschale des Zustellers an der Haustür — Ursache Nummer eins für Rücksendungen und schlechte Bewertungen. Beim Verkauf aus einem Lager innerhalb der EU greifen die Schwelle von 10.000 € und das OSS-Verfahren.
Sehen Sie sich Ihre letzten EU-Bestellungen an: Musste die Kundschaft bei der Zustellung nachzahlen? Steht auf Ihrer Website der Satz "Zollkosten trägt die Käuferin oder der Käufer"? Trifft eines von beidem zu, lautet die Antwort "Nein".
Anbieter aus der Türkei registrieren sich für IOSS über einen in der EU niedergelassenen Vermittler; bei Marktplatzverkäufen übernimmt die Mehrwertsteuer meist die Plattform.
Diensteanbieter, die über die eigene Website verkaufen, müssen sich im türkischen E-Commerce-Informationssystem ETBİS (E-Ticaret Bilgi Sistemi) registrieren; die Eintragung ist öffentlich überprüfbar und gehört bei einer Prüfung zu den ersten Fragen.
Fragen Sie Ihre Domain auf der Prüfseite etbis.ticaret.gov.tr ab. Erscheint keine Eintragung, lautet die Antwort "Nein".
Dass Sie zusätzlich auf einem Marktplatz verkaufen, hebt die ETBİS-Pflicht für Ihren eigenen Shop nicht auf.
Zwischen 2024 und 2026 kamen GPSR, Barrierefreiheit, das Ende der ODR-Plattform, das neue KVKK-Übermittlungsregime und die Fernabsatzänderungen Schlag auf Schlag. Ein Textset, das im Vorjahr passte, kann heute lückenhaft sein.
Zwei schnelle Indikatoren: Liegt das Datum der "letzten Aktualisierung" Ihrer Texte vor 2026? Steht auf Ihrer Website noch der ODR-Link? Trifft auch nur eines zu, ist die Pflege überfällig.
Eine jährliche Runde Textpflege ist die günstigste Versicherung gegen Abmahn- und Bußgeldrisiken.
Dieses Ergebnis ist eine orientierende Vorprüfung; ein belastbares Bild ergibt sich erst aus der Durchsicht Ihrer Texte und Abläufe.
Rechtliche Vorprüfung anfragen
Stellen Sie Ihren Betrieb kurz vor. Wir prüfen Ihre Verkaufstexte, Ihre Bestellstrecke und die Verträge oder internen Unterlagen, die Sie teilen möchten, anhand unseres Rasters aus 17 Punkten und melden uns mit einer kurzen, nach Priorität geordneten Zusammenfassung. Die Arbeitsteilung benennen wir dabei ausdrücklich: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Prüfung verantwortet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
- Ihr Ergebnis aus der Selbsteinschätzung wird der Anfrage automatisch beigefügt — das Gespräch startet vorbereitet
- Antwort innerhalb eines Werktags, Punkt für Punkt und nach Priorität geordnet
- Praxis in zwei Rechtsordnungen auf der Achse EU–Türkei; Berliner Büro und Deutschland-Desk mit activelaw
- Die Befunde gehören Ihnen; wie es weitergeht, entscheiden allein Sie
Ein Team, das sich bei grenzüberschreitenden Mandaten in der Praxis bewährt hat
Wiederfreischaltung eines gesperrten Marktplatzkontos
Wiederfreischaltung eines auf einem europäischen Marktplatz gesperrten Verkäuferkontos mit strukturiertem Widerspruch und Nachweisdossier.
Ansehen →Ein einziges Compliance-Programm für KVKK und DSGVO
Aufbau von Verarbeitungsverzeichnis, Textset, Übermittlungsinstrumenten und Vorfallplan einer in beiden Märkten verkaufenden Unternehmensgruppe in einem einzigen Programm.
Ansehen →Rechtliche Compliance-Checkliste mit 17 Punkten für den Verkauf in die EU und in die Türkei
Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse, dann öffnen wir die vollständige Liste sofort. Sie können sie ausdrucken und im Team teilen.
- Datenschutzerklärung (Türkisch + Sprache des Zielmarkts) — mit den tatsächlichen Verarbeitungszwecken, Empfängergruppen und Speicherfristen; verwenden Sie keinen kopierten Text.
- KVKK-Datenschutzhinweis + Struktur der ausdrücklichen Einwilligung — neben den Formular- und Registrierungsstrecken; einwilligungsbedürftige Verarbeitungen getrennt ausgewiesen.
- Cookie-Banner: Sperre vor der Einwilligung — nicht erforderliche Cookies dürfen vor der Einwilligung nicht gesetzt werden; Ablehnen muss so leicht sein wie Zustimmen.
- EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO — ohne Niederlassung in der EU einen Vertreter benennen und in der Datenschutzerklärung ausweisen.
- KVKK-Garantien für die Übermittlung ins Ausland — beim Einsatz ausländischer Werkzeuge der Standardvertrag plus Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen.
- VERBİS- und ETBİS-Registrierungen — über dem Schwellenwert VERBİS; beim Verkauf über den eigenen Shop ETBİS — beide Register sind öffentlich, halten Sie sie aktuell.
- Einwilligungen für kommerzielle Nachrichten + İYS — vorherige Einwilligung für Newsletter- und Kampagnennachrichten; Verwaltung von Einwilligung und Widerspruch über İYS, mit Aufbewahrung der Nachweise.
- Fernabsatzvertrag + vorvertragliche Information (Stand 2026) — einschließlich Regelung der Rücksendekosten, Angabe des vertraglich gebundenen Versanddienstleisters und Hinweis auf die Mediation.
- Widerrufsbelehrung + Muster-Formular — 14 Tage; Ausnahmen je Kategorie sauber definiert; an die Bestätigungsstrecke angebunden.
- Impressum (beim Verkauf nach Deutschland) — Firmierung, Anschrift, E-Mail, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; auf Deutsch.
- Den alten ODR-Link entfernen — die Plattform wurde am 20.07.2025 abgeschaltet, der Link ist irreführend geworden. Aktualisieren Sie Ihre Angaben zur Verbraucherschlichtung.
- Grundanforderungen an die Barrierefreiheit (EAA/BFSG) — Tastaturbedienung, Kontraste, Formularbeschriftungen; veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
- GPSR: verantwortliche Person in der EU + Angaben im Angebot — Name, Anschrift und E-Mail-Adresse von Hersteller und verantwortlicher Person müssen auf den Produktseiten sichtbar sein.
- OSS-/IOSS-Registrierung und Mehrwertsteuerstruktur — beobachten Sie die EU-weite Schwelle von 10.000 €; bei Sendungen unter 150 € mit IOSS die Zustellung ohne Zollabgaben an der Haustür.
- Verpackungsregistrierungen (LUCID) + PPWR-Vorbereitung — für Deutschland LUCID plus Systembeteiligung; bereiten Sie sich auf die PPWR-Pflicht zum Bevollmächtigten ab August 2026 vor.
- Preis- und Aktionsdarstellung — bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage; in Deutschland zusätzlich die Pflicht zur Angabe des Grundpreises.
- Stimmigkeit des Verkäuferprofils auf dem Marktplatz — Unternehmerangaben, die zur Händlerüberprüfung nach dem DSA und zur türkischen 1-%-Quellensteuer passen und Ihrer Website nicht widersprechen.
Seit Januar 2025 behalten Marktplätze in der Türkei von ihren Zahlungen an die Verkäuferseite 1 % Quellensteuer ein (auf den Bruttobetrag ohne Mehrwertsteuer, ohne Abzug der Provision). Das ist keine endgültige Steuer, sondern eine anrechenbare Vorauszahlung — sie wirkt sich aber auf Liquidität und Preisgestaltung aus; Befreiung und Anrechnung sind je nach Verkäufertyp zu planen.
Zwei Fragen entscheiden: Verkaufen Sie online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, und liegen Sie außerhalb der Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Umsatz)? Lautet die Antwort zweimal „ja“, unterliegen Sie seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen; nötig sind eine Erklärung zur Barrierefreiheit und die Konformität mit EN 301 549.
Sie zu ignorieren ist die riskanteste Möglichkeit: Läuft die Frist ab, drohen eine einstweilige Verfügung und Verfahrenskosten. Der richtige Schritt ist, die Frist zu notieren und die Grundlage der Abmahnung, die Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung und die Kostenposition prüfen zu lassen. In den meisten Fällen lässt sich die Sache mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und einer Verhandlungslösung schließen. Das Verfahren vor deutschen Gerichten führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover); wir steuern die Akte und die türkische Seite.
Ja. Auch wenn der Marktplatz einen Teil der Plattformpflichten übernimmt, bleiben die Unternehmerangaben in Ihrem Verkäuferprofil, Ihre Rückgabebedingungen und — in Deutschland — Ihre Verpackungs- bzw. LUCID-Registrierung Ihre Sache. Auch die GPSR-Angabe zur verantwortlichen Person liegt je Angebot in der Verantwortung der Verkäuferseite.
Ja, das können Sie. Erheben Sie die Mehrwertsteuer bei Sendungen bis 150 € aber nicht schon im Kaufvorgang, wird das Paket bei der Ankunft besteuert: Die Kundschaft zahlt an der Haustür die Mehrwertsteuer plus die Auslagenpauschale des Zustellers. Das treibt Rücksende- und Beschwerdequoten deutlich nach oben. Mit IOSS-Registrierung wird die Mehrwertsteuer im Checkout erhoben und die Zollabfertigung beschleunigt sich.
Wenn Sie Besucherinnen, Besucher und Kundschaft aus der Türkei haben: ja. Die Informationspflicht gilt unabhängig von der Plattform. Der Text muss anhand Ihrer eigenen Abläufe darlegen, welche Daten zu welchem Zweck, an welche Empfänger und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden — fertige Vorlagen bilden die tatsächliche Lage meist nicht ab.
Ja. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet und die Verordnung aufgehoben; einen toten Link stehen zu lassen begründet das Risiko einer irreführenden Information. Auch Ihre Angaben zur Verbraucherschlichtung bzw. zu den türkischen Verbraucherschiedsausschüssen sind gleichzeitig zu aktualisieren.
Die Fristen sind sehr kurz — lassen Sie die Abmahnung prüfen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Eine Unterlassungserklärung begründet ein lebenslanges Vertragsstrafenrisiko; in den meisten Fällen lässt sich mit einer modifizierten Fassung antworten. Und Sie müssen die Lücke schließen, auf die sich die Abmahnung stützt, sonst folgt die nächste.
Lassen Sie uns im Schwerpunkt Internationaler E-Commerce eine rechtliche Strategie aufsetzen.
Wir betrachten Ihren Bedarf zusammen mit den einschlägigen Rechtsgebieten, Branchenschwerpunkten und Desks.