Rechtliche Vorprüfung

Für Ihren E-Commerce-Betrieb: die rechtliche Vorprüfung.

Für Shops, die in die EU und in die Türkei verkaufen, prüfen wir Verkaufstexte, Bestellstrecke, Datenaufbau und Verträge anhand von 17 Punkten; die Befunde erhalten Sie nach Priorität geordnet.

Compliance-Lücken

Die 17 häufigsten Compliance-Lücken im E-Commerce

Die Lücken, die uns in der Praxis bei Shops mit Vertrieb in die EU und in die Türkei am häufigsten begegnen. Die meisten davon fallen Wettbewerbern und Aufsichtsbehörden schon auf den ersten Blick auf — und alle lassen sich planvoll schließen, wenn man sie in der richtigen Reihenfolge angeht.

01

Keine oder eine kopierte Datenschutzerklärung

Ein aus einer Vorlage kopierter Text, der Ihre tatsächlichen Verarbeitungszwecke nicht abbildet, ist riskanter als gar keiner: Er sagt nicht zu, was Sie tun, sondern was jemand anderes tut.

DSGVO Art. 13–14 · KVKK Art. 10KVKK-/DSGVO-Compliance-Programm →
02

Kein Cookie-Banner oder Tracking vor der Einwilligung

Analyse- und Marketing-Cookies vor der Einwilligung zu setzen gehört in der EU zu den am häufigsten beanstandeten Verstößen und ist technisch leicht nachweisbar.

ePrivacy · § 25 TDDDG · KVKK-Cookie-LeitfadenCookie- & Einwilligungsebene →
03

KVKK-Datenschutzhinweis fehlt

Für jeden Shop mit Besucherinnen und Besuchern aus der Türkei gilt die Informationspflicht nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698); fehlt der Hinweis neben den Formularen, ist die Lücke auf den ersten Blick sichtbar.

KVKK Art. 10 · Mitteilung über die InformationspflichtSet an Datenschutzhinweisen →
04

Keine VERBİS-Registrierung

Für Verantwortliche, die den Schwellenwert nach Beschäftigtenzahl oder Bilanzsumme überschreiten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten als Haupttätigkeit verarbeiten, ist die Eintragung im türkischen Register der Verantwortlichen (VERBİS) Pflicht — und das Register ist öffentlich: Eine fehlende Eintragung zeigt eine einzige Abfrage.

KVKK Art. 16 · VERBİSVERBİS & Verzeichnisaufbau →
05

Keine Garantien für die Datenübermittlung ins Ausland nach KVKK

Jeder Shop, der Google Analytics, Meta oder Hosting im Ausland nutzt, übermittelt Daten. Das seit 2024 geltende Regime verlangt den Abschluss des Standardvertrags und die Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen; auf den meisten Websites ist diese Ebene nie eingerichtet worden.

KVKK Art. 9 (Gesetz Nr. 7499) · ÜbermittlungsverordnungÜbermittlung & Standardvertrag →
06

Einwilligungen für kommerzielle Nachrichten und die İYS-Struktur fehlen

Newsletter- und Kampagnennachrichten setzen eine vorherige Einwilligung voraus; verwaltet werden die Einwilligungen über das türkische Einwilligungsregister İYS. Ein Newsletter-Formular ohne Einwilligungsfeld macht jeden Versand angreifbar — für Beschwerden und für Bußgelder je Nachricht.

Gesetz Nr. 6563 · Verordnung über kommerzielle Kommunikation · İYSAufbau eines einwilligungsbasierten Marketings →
07

Keine Angabe zum EU-Vertreter nach DSGVO

Die meisten Shops, die ohne Niederlassung in der EU in die EU verkaufen, haben von der Vertreterpflicht nach Art. 27 DSGVO nie gehört; das Fehlen des Vertreterblocks in der Datenschutzerklärung belegt es.

DSGVO Art. 27Vertreter- & Übermittlungsstruktur →
08

Fernabsatzvertrag nicht auf dem aktuellen Stand

In der Türkei trägt seit dem 1. Januar 2026 die Verkäuferseite die Rücksendekosten; Websites mit dem alten Text zeigen bei jeder Rücksendung eine Klausel, die sich nicht anwenden lässt.

Türkische Fernabsatzverordnung (Änderungen 2026)Fernabsatz-Textset →
09

Widerrufsbelehrung und Muster-Formular fehlen

In der EU ist über das 14-tägige Widerrufsrecht zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular zu belehren; fehlt es, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate und jede Bestellung wird zur potenziellen Rücksendung.

2011/83/EU · türkisches Verbraucherschutzgesetz (TKHK)Widerrufs- & Rückgabestruktur →
10

Keine sichtbare ETBİS-Registrierung

Diensteanbieter, die über die eigene Website verkaufen, müssen sich im türkischen E-Commerce-Informationssystem (ETBİS) registrieren; die Eintragung ist öffentlich überprüfbar. Eine fehlende Registrierung gehört bei einer Prüfung zu den ersten Fragen.

Gesetz Nr. 6563 · ETBİS-MitteilungE-Commerce-Registrierungen →
11

Kein Impressum

Wer nach Deutschland verkauft, muss die Anbieterkennzeichnung vorhalten; ihr Fehlen ist das Ziel Nummer eins der Abmahnpraxis — eine einzige fehlende Seite bedeutet eine teure Abmahnung.

§ 5 DDG · 2000/31/EGCompliance für den deutschen Markt →
12

Der tote ODR-Link steht noch

Die EU-ODR-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet; Websites, die weiterhin darauf verlinken, informieren irreführend und erklären zugleich, dass ihre Texte seit Jahren nicht gepflegt wurden.

(EU) 2024/3228Laufende Rechtspflege der Texte →
13

Keine Erklärung zur Barrierefreiheit

Seit Juni 2025 unterliegen Webshops, die in der EU an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, den Anforderungen an die Barrierefreiheit; in Deutschland drohen Bußgelder bis zu 100.000 € und Abmahnungen.

EAA 2019/882 · BFSGBarrierefreiheits-Compliance →
14

Keine GPSR-Angabe zur verantwortlichen Person im Angebot

Seit Dezember 2024 müssen bei Produkten, die aus Drittstaaten verkauft werden, Name und Anschrift der in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person im Angebot sichtbar sein; Marktplätze nehmen unvollständige Angebote offline.

GPSR (EU) 2023/988 Art. 16GPSR-Strukturen einrichten →
15

Keine Spur von IOSS/OSS — der Zoll bleibt bei der Kundschaft

Der Satz „Zollkosten trägt die Käuferin oder der Käufer“ ist die öffentliche Erklärung, dass bei Sendungen bis 150 € kein IOSS genutzt wird; das trifft Liefererlebnis und Conversion unmittelbar.

EU-Mehrwertsteuerpaket für den E-CommerceOSS-/IOSS-Registrierung →
16

Keine sichtbare Verpackungsregistrierung (LUCID)

Für jede Verkäuferin und jeden Verkäufer mit Versand nach Deutschland ist die LUCID-Registrierung Pflicht, und das Register ist öffentlich; im August 2026 kommt mit der PPWR für Anbieter außerhalb der EU zusätzlich die Pflicht zum Bevollmächtigten hinzu.

VerpackG · PPWR (EU) 2025/40Verpackungs- & EPR-Registrierungen →
17

Kein vorheriger Preis am Rabattschild

Sowohl die EU (Omnibus-Richtlinie) als auch die Türkei verlangen bei Rabatten die Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage; steht das Schild „−70 %“ für sich allein, ist die Lücke von außen sichtbar.

Omnibus 2019/2161 · türkische PreisauszeichnungsverordnungPreis- & Aktions-Compliance →
Selbsteinschätzung

Ihr E-Commerce-Compliance-Zeugnis in wenigen Minuten

Zuerst lernen wir Ihren Betrieb kennen und stellen nur die Fragen, die Sie betreffen. Wo Sie unsicher sind, öffnet das „?“ eine Anleitung zum Nachprüfen.

Profil
In welche Märkte verkaufen Sie?

Wählen Sie die Märkte, aus denen Sie aktiv Bestellungen erhalten oder die Sie über Werbung oder Marktplätze ansprechen — danach grenzen wir den Fragensatz ein.

Welche Vertriebskanäle nutzen Sie?

Mehrfachauswahl möglich. Wenn Sie Ware in der EU lagern (z. B. FBA), markieren Sie "Lager / Fulfilment in der EU" — dann ändern sich die Steuer- und Registrierungsfragen.

Dieses Ergebnis ist eine orientierende Vorprüfung; ein belastbares Bild ergibt sich erst aus der Durchsicht Ihrer Texte und Abläufe.

Rechtliche Vorprüfung

Rechtliche Vorprüfung anfragen

Stellen Sie Ihren Betrieb kurz vor. Wir prüfen Ihre Verkaufstexte, Ihre Bestellstrecke und die Verträge oder internen Unterlagen, die Sie teilen möchten, anhand unseres Rasters aus 17 Punkten und melden uns mit einer kurzen, nach Priorität geordneten Zusammenfassung. Die Arbeitsteilung benennen wir dabei ausdrücklich: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Prüfung verantwortet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

  • Ihr Ergebnis aus der Selbsteinschätzung wird der Anfrage automatisch beigefügt — das Gespräch startet vorbereitet
  • Antwort innerhalb eines Werktags, Punkt für Punkt und nach Priorität geordnet
  • Praxis in zwei Rechtsordnungen auf der Achse EU–Türkei; Berliner Büro und Deutschland-Desk mit activelaw
  • Die Befunde gehören Ihnen; wie es weitergeht, entscheiden allein Sie
Schritt 1/2
Praktische Arbeitshilfe

Rechtliche Compliance-Checkliste mit 17 Punkten für den Verkauf in die EU und in die Türkei

Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse, dann öffnen wir die vollständige Liste sofort. Sie können sie ausdrucken und im Team teilen.

  1. Datenschutzerklärung (Türkisch + Sprache des Zielmarkts) — mit den tatsächlichen Verarbeitungszwecken, Empfängergruppen und Speicherfristen; verwenden Sie keinen kopierten Text.
  2. KVKK-Datenschutzhinweis + Struktur der ausdrücklichen Einwilligung — neben den Formular- und Registrierungsstrecken; einwilligungsbedürftige Verarbeitungen getrennt ausgewiesen.
  3. Cookie-Banner: Sperre vor der Einwilligung — nicht erforderliche Cookies dürfen vor der Einwilligung nicht gesetzt werden; Ablehnen muss so leicht sein wie Zustimmen.
  4. EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO — ohne Niederlassung in der EU einen Vertreter benennen und in der Datenschutzerklärung ausweisen.
  5. KVKK-Garantien für die Übermittlung ins Ausland — beim Einsatz ausländischer Werkzeuge der Standardvertrag plus Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen.
  6. VERBİS- und ETBİS-Registrierungen — über dem Schwellenwert VERBİS; beim Verkauf über den eigenen Shop ETBİS — beide Register sind öffentlich, halten Sie sie aktuell.
  7. Einwilligungen für kommerzielle Nachrichten + İYS — vorherige Einwilligung für Newsletter- und Kampagnennachrichten; Verwaltung von Einwilligung und Widerspruch über İYS, mit Aufbewahrung der Nachweise.
  8. Fernabsatzvertrag + vorvertragliche Information (Stand 2026) — einschließlich Regelung der Rücksendekosten, Angabe des vertraglich gebundenen Versanddienstleisters und Hinweis auf die Mediation.
  9. Widerrufsbelehrung + Muster-Formular — 14 Tage; Ausnahmen je Kategorie sauber definiert; an die Bestätigungsstrecke angebunden.
  10. Impressum (beim Verkauf nach Deutschland) — Firmierung, Anschrift, E-Mail, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; auf Deutsch.
  11. Den alten ODR-Link entfernen — die Plattform wurde am 20.07.2025 abgeschaltet, der Link ist irreführend geworden. Aktualisieren Sie Ihre Angaben zur Verbraucherschlichtung.
  12. Grundanforderungen an die Barrierefreiheit (EAA/BFSG) — Tastaturbedienung, Kontraste, Formularbeschriftungen; veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
  13. GPSR: verantwortliche Person in der EU + Angaben im Angebot — Name, Anschrift und E-Mail-Adresse von Hersteller und verantwortlicher Person müssen auf den Produktseiten sichtbar sein.
  14. OSS-/IOSS-Registrierung und Mehrwertsteuerstruktur — beobachten Sie die EU-weite Schwelle von 10.000 €; bei Sendungen unter 150 € mit IOSS die Zustellung ohne Zollabgaben an der Haustür.
  15. Verpackungsregistrierungen (LUCID) + PPWR-Vorbereitung — für Deutschland LUCID plus Systembeteiligung; bereiten Sie sich auf die PPWR-Pflicht zum Bevollmächtigten ab August 2026 vor.
  16. Preis- und Aktionsdarstellung — bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage; in Deutschland zusätzlich die Pflicht zur Angabe des Grundpreises.
  17. Stimmigkeit des Verkäuferprofils auf dem Marktplatz — Unternehmerangaben, die zur Händlerüberprüfung nach dem DSA und zur türkischen 1-%-Quellensteuer passen und Ihrer Website nicht widersprechen.

Seit Januar 2025 behalten Marktplätze in der Türkei von ihren Zahlungen an die Verkäuferseite 1 % Quellensteuer ein (auf den Bruttobetrag ohne Mehrwertsteuer, ohne Abzug der Provision). Das ist keine endgültige Steuer, sondern eine anrechenbare Vorauszahlung — sie wirkt sich aber auf Liquidität und Preisgestaltung aus; Befreiung und Anrechnung sind je nach Verkäufertyp zu planen.

Zwei Fragen entscheiden: Verkaufen Sie online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, und liegen Sie außerhalb der Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Umsatz)? Lautet die Antwort zweimal „ja“, unterliegen Sie seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen; nötig sind eine Erklärung zur Barrierefreiheit und die Konformität mit EN 301 549.

Sie zu ignorieren ist die riskanteste Möglichkeit: Läuft die Frist ab, drohen eine einstweilige Verfügung und Verfahrenskosten. Der richtige Schritt ist, die Frist zu notieren und die Grundlage der Abmahnung, die Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung und die Kostenposition prüfen zu lassen. In den meisten Fällen lässt sich die Sache mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und einer Verhandlungslösung schließen. Das Verfahren vor deutschen Gerichten führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover); wir steuern die Akte und die türkische Seite.

Ja. Auch wenn der Marktplatz einen Teil der Plattformpflichten übernimmt, bleiben die Unternehmerangaben in Ihrem Verkäuferprofil, Ihre Rückgabebedingungen und — in Deutschland — Ihre Verpackungs- bzw. LUCID-Registrierung Ihre Sache. Auch die GPSR-Angabe zur verantwortlichen Person liegt je Angebot in der Verantwortung der Verkäuferseite.

Ja, das können Sie. Erheben Sie die Mehrwertsteuer bei Sendungen bis 150 € aber nicht schon im Kaufvorgang, wird das Paket bei der Ankunft besteuert: Die Kundschaft zahlt an der Haustür die Mehrwertsteuer plus die Auslagenpauschale des Zustellers. Das treibt Rücksende- und Beschwerdequoten deutlich nach oben. Mit IOSS-Registrierung wird die Mehrwertsteuer im Checkout erhoben und die Zollabfertigung beschleunigt sich.

Wenn Sie Besucherinnen, Besucher und Kundschaft aus der Türkei haben: ja. Die Informationspflicht gilt unabhängig von der Plattform. Der Text muss anhand Ihrer eigenen Abläufe darlegen, welche Daten zu welchem Zweck, an welche Empfänger und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden — fertige Vorlagen bilden die tatsächliche Lage meist nicht ab.

Ja. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet und die Verordnung aufgehoben; einen toten Link stehen zu lassen begründet das Risiko einer irreführenden Information. Auch Ihre Angaben zur Verbraucherschlichtung bzw. zu den türkischen Verbraucherschiedsausschüssen sind gleichzeitig zu aktualisieren.

Die Fristen sind sehr kurz — lassen Sie die Abmahnung prüfen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Eine Unterlassungserklärung begründet ein lebenslanges Vertragsstrafenrisiko; in den meisten Fällen lässt sich mit einer modifizierten Fassung antworten. Und Sie müssen die Lücke schließen, auf die sich die Abmahnung stützt, sonst folgt die nächste.

Schwerpunkt

Lassen Sie uns im Schwerpunkt Internationaler E-Commerce eine rechtliche Strategie aufsetzen.

Wir betrachten Ihren Bedarf zusammen mit den einschlägigen Rechtsgebieten, Branchenschwerpunkten und Desks.