Kurze Antwort
Zwei Fragen entscheiden: Verkaufen Sie online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, und liegen Sie außerhalb der Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz)? Lautet die Antwort zweimal „ja“, fallen Sie seit dem 28. Juni 2025 in den Anwendungsbereich; verlangt sind dann eine Erklärung zur Barrierefreiheit und die Übereinstimmung mit EN 301 549.
Zwei Fragen entscheiden: Verkaufen Sie online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, und liegen Sie außerhalb der Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz)? Lautet die Antwort zweimal „ja“, fallen Sie seit dem 28. Juni 2025 in den Anwendungsbereich; verlangt sind dann eine Erklärung zur Barrierefreiheit und die Übereinstimmung mit EN 301 549.
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