Rechtsdokument · Datenschutz & Daten

KVKK-Antragsformular und Betroffenenrechte

In diesem Dokument erläutern wir, wie Sie vorgehen, um Ihre Rechte an Ihren personenbezogenen Daten nach dem türkischen Gesetz Nr. 6698 (KVKK) auszuüben.

Inkrafttreten · 01. August 2026Version 1.5Zuletzt aktualisiert · August 2026
Kurz gefasst

Ihr Antrag sollte Angaben enthalten, die uns die Prüfung Ihrer Identität ermöglichen, den Gegenstand Ihres Anliegens sowie den Weg, auf dem Sie eine Antwort wünschen. Anträge werden innerhalb der gesetzlichen Frist abschließend bearbeitet.

Dieses Dokument erläutert, wie Sie einen Antrag auf Ausübung Ihrer Rechte als betroffene Person stellen und wie wir ihn prüfen.

Ihre Rechte nach dem türkischen KVKK

  • zu erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
  • Auskunft zu verlangen, wenn sie verarbeitet wurden,
  • die Berichtigung zu verlangen, wenn sie unvollständig oder unrichtig verarbeitet wurden,
  • die Löschung oder die Vernichtung zu verlangen,
  • gegen die Verarbeitung Einwand zu erheben (itiraz) und, wenn ein Schaden entstanden ist, dessen Ersatz zu verlangen.

Antragswege

Ihren Antrag können Sie mit einer sicheren elektronischen Signatur, über die registrierte elektronische Post (kayıtlı e-posta), schriftlich oder über die E-Mail-Adresse stellen, die bei uns bereits hinterlegt ist. Damit Ihr Antrag überprüfbar ist, führen wir eine Identitätsprüfung durch.

Antwortfrist und Antwortweg

Anträge bearbeiten wir je nach ihrer Art so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist abschließend. Die Antwort geht an den Weg, den Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, oder an einen als geeignet erachteten sicheren Kommunikationsweg.

Identitätsprüfung

Aus Gründen der Datensicherheit bitten wir um den Nachweis, dass die antragstellende Person die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Vertretung ist.

Angaben, die der Antrag enthalten sollte

Vor- und Nachname, eine Kontaktanschrift, der Gegenstand des Antrags und – soweit vorhanden – Unterlagen, die den Antrag stützen, helfen dabei, den Antrag schneller zu prüfen.

Für Anträge nach dem türkischen KVKK verlangt das türkische Recht zusätzlich die türkische Personalausweisnummer (T.C. kimlik) oder Passangaben. Für Anträge nach der DSGVO, die Sie an [email protected] richten, ist die Angabe einer amtlichen Ausweisnummer nicht erforderlich; zusätzliche Angaben zu Ihrer Identität fordern wir nur an, wenn begründete Zweifel an Ihrer Identität bestehen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).

Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und der Transparenz. Für ein konkretes rechtliches Anliegen oder eine besondere Situation im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an unser Team. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die türkische Fassung maßgeblich.

Änderungshistorie

  • Version 1.5August 2026Die Abfrage der türkischen Personalausweisnummer auf Anträge nach dem KVKK beschränkt; klargestellt, dass für Anträge nach der DSGVO keine amtliche Ausweisnummer erforderlich ist.
  • Version 1.4Mai 2026Erläuterungen zu den Antragswegen und zur Identitätsprüfung aktualisiert.
  • Version 1.0März 2023Erstveröffentlichung.
Rechtsdokument

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