Kurze Antwort
Die Vollstreckung mit Titel (ilamlı takip) stützt sich auf eine Gerichtsentscheidung oder auf eine Urkunde, die nach türkischem Recht einem Urteil gleichsteht. Die Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) lässt sich dagegen auch ohne eine solche Urkunde einleiten; ein Widerspruch der Schuldnerseite kann das Verfahren dann allerdings zum Stillstand bringen. Beide Wege richten sich nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); welcher der geeignete ist, bestimmen wir nach der Art Ihrer Forderung.
Die Vollstreckung mit Titel (ilamlı takip) stützt sich auf eine Gerichtsentscheidung oder auf eine Urkunde, die nach türkischem Recht einem Urteil gleichsteht. Die Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) lässt sich dagegen auch ohne eine solche Urkunde einleiten; ein Widerspruch der Schuldnerseite kann das Verfahren dann allerdings zum Stillstand bringen. Beide Wege richten sich nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); welcher der geeignete ist, bestimmen wir nach der Art Ihrer Forderung.
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