Ja; auf eine Steuerprüfung lässt sich im Voraus vorbereiten — und weil geförderte Investitionen zu den Bereichen gehören, in denen sich Befreiungen und Abzüge häufen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung dort vergleichsweise hoch. Vorbereitung heißt, das Belegwesen, die Buchführung und die Stimmigkeit der Steuererklärungen nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 (Vergi Usul Kanunu) regelmäßig mit dem Blick der Prüfung durchzugehen.
Dieser Ansatz einer „Vorprüfung“ kontrolliert die Einhaltung der Bedingungen des Investitionsanreizzertifikats, die Belegung der Ausgaben unter den richtigen Positionen, die Verrechnungspreisdokumentation und die Erklärbarkeit der Behandlung von Umsatzsteuer (KDV) und Quellensteuer. Schwache Stellen — fehlende Belege, nicht erklärbare Differenzen, widersprüchliche Aufzeichnungen — werden geschlossen oder berichtigt, bevor die Prüfung kommt; wo eine Frage wirklich offen ist, lässt sich die Position durch eine verbindliche Auskunft der türkischen Finanzverwaltung (özelge) festigen. Beginnt die Prüfung dann, wird die Verteidigung nicht aus verstreuten Unterlagen geführt, sondern aus einer bereits fertigen Akte — und das hält das Risiko einer Nachforderung und der Steuerstrafe beherrschbar.
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