In grenzüberschreitenden Verträgen ist das Schiedsverfahren häufig die vorteilhaftere Wahl; die wesentlichen Gründe sind ein neutrales Forum, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter mit Sachkunde im Streitgegenstand und die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs in mehr als 170 Staaten aufgrund des New Yorker Übereinkommens von 1958 (Stand Juli 2026: 172 Vertragsstaaten). In der Türkei ist das Schiedsverfahren im Rahmen des Gesetzes Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und der türkischen Zivilprozessordnung (HMK, Gesetz Nr. 6100) anerkannt. Umgekehrt kann das Schiedsverfahren bei geringen Streitwerten oder bei seriell anfallenden Geschäften wegen seiner Kosten teurer bleiben als der Gang zum Gericht; dort kann die Wahl eines zuständigen Gerichts angemessener sein. Maßgeblich ist außerdem, ob Ihr Gerichtsurteil im Staat der Gegenseite anerkannt und vollstreckt würde. Die passende Streitbeilegungsklausel bauen wir gemeinsam mit Ihnen auf — nach dem Wert Ihres Vertrages, nach den Staaten der Parteien und nach dem voraussichtlichen Vollstreckungsort.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.