Die bilateralen Investitionsschutzabkommen der Türkei gewähren Gleichbehandlung, Schutz vor Enteignung und den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Wir richten Ihre Beteiligungs- und Vertragsstruktur so ein, dass diese Schutzrechte tatsächlich greifen.
Die innerstaatliche Grundlage dieses Schutzes ist das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen): Gleichbehandlung mit inländischen Investorinnen und Investoren, Enteignung nur im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung sowie der freie Transfer von Gewinnen und Verkaufserlösen sind dort gesichert. Zusammen mit der Schiedsklausel des jeweils einschlägigen Investitionsschutzabkommens klären wir von Anfang an, welcher Schutz im Streitfall eingreifen würde.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.