Verlangen Sie das Protokoll und den zugrunde liegenden Beschluss, fordern Sie die Aussonderung der davon nicht erfassten Produkte und rufen Sie sofort anwaltliche Vertretung hinzu; die Fristen bemessen sich hier nach Stunden. Für Messen in Deutschland haben wir dafür ein eingespieltes Protokoll: Die Schritte nach deutschem Recht – Akteneinsicht, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, Hinterlegung einer Schutzschrift – führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); die türkische Seite Ihres Schutzrechtsportfolios bearbeitet Köksal in Istanbul. Beide Büros arbeiten dabei als ein Team.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.