Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung (ihtiyati tedbir) stehen zwei entscheidende Schritte an. Der erste ist der Vollzug innerhalb der gesetzlichen Frist: Wird der Vollzug nicht binnen einer Woche ab dem Tag der Entscheidung beantragt, entfällt die Maßnahme von selbst.
Der zweite: Ist die Verfügung vor Erhebung der Klage erwirkt worden, muss die Klage in der Hauptsache binnen zwei Wochen ab dem Vollzug erhoben werden; andernfalls entfällt die Maßnahme ebenfalls von selbst. Diese Fristen und das Verfahren regelt die türkische Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, HMK, Gesetz Nr. 6100). Der Vollzug läuft je nach Gegenstand über das Vollstreckungsamt (icra dairesi) oder über das zuständige Register — das Grundbuch, das Handelsregister. Die Gegenseite kann die Verfügung angreifen, indem sie Sicherheit leistet oder eine Veränderung der Umstände geltend macht. Wir überwachen diese Fristen sorgfältig, betreiben den Vollzug und erheben die Klage in der Hauptsache ohne Verzug vor dem zuständigen türkischen Gericht.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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