Es gelten gestaffelte Schwellenwerte nach der Zahl der im Betrieb Beschäftigten, und die Kündigungen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat werden zusammengezählt. Die Berechnung der Schwelle ist der erste Schritt jeder Planung.
Art. 29 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 (İş Kanunu) ist eindeutig: Als toplu işten çıkarma — Massenentlassung — gilt, wenn innerhalb eines Monats in einem Betrieb mit 20 bis 100 Beschäftigten mindestens 10 Personen, bei 101 bis 300 Beschäftigten mindestens zehn Prozent und ab 301 Beschäftigten mindestens 30 Personen entlassen werden. In diesem Fall sind das Gespräch mit der Gewerkschaft oder der Arbeitnehmervertretung und eine Anzeige an die türkische Arbeitsverwaltung İŞKUR dreißig Tage im Voraus zwingend.
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