Kurze Antwort
Berufung (istinaf) und Revision (temyiz) sind die Rechtsmittel, die nach türkischem Recht gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden können. Ob sie eröffnet sind, richtet sich nach der Art der Entscheidung und nach den im Gesetz vorgesehenen Streitwertgrenzen; in diesem Rahmen bewerten wir Ihre Akte.
Berufung (istinaf) und Revision (temyiz) sind die Rechtsmittel, die nach türkischem Recht gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden können. Ob sie eröffnet sind, richtet sich nach der Art der Entscheidung und nach den im Gesetz vorgesehenen Streitwertgrenzen; in diesem Rahmen bewerten wir Ihre Akte.
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