Nicht unmittelbar; die zwingenden Vorschriften des türkischen Arbeitsrechts (Arbeitsgesetz Nr. 4857) gehen den Konzernrichtlinien vor. Statt die Richtlinien wörtlich zu übersetzen, nehmen wir eine rechtliche Anpassung vor und bringen den Konzernstandard mit dem türkischen Recht in Einklang. Die deutschrechtliche Seite der Konzernvorgaben — etwa die Mitbestimmung in der Muttergesellschaft — bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.