FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Klage, Schiedsverfahren oder Mediation bei meiner Handelsstreitigkeit?

In der Türkei ist die Mediation (arabuluculuk) in vielen Handelssachen Prozessvoraussetzung (dava şartı) und muss daher vor einer Klageerhebung durchlaufen werden. Kommt es Ihnen auf Vertraulichkeit und Geschwindigkeit an, sind Mediation oder Schiedsverfahren häufig der geeignetere Weg; wird eine richtungweisende Entscheidung mit Präzedenzwirkung gebraucht, kann die Klage vor den türkischen Gerichten vorzugswürdig sein. Den strategisch sinnvollsten Weg bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, ausgerichtet an der Natur der Sache.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

In der Türkei ist die Mediation (arabuluculuk) in vielen Handelssachen Prozessvoraussetzung (dava şartı) und muss daher vor einer Klageerhebung durchlaufen werden. Kommt es Ihnen auf Vertraulichkeit und Geschwindigkeit an, sind Mediation oder Schiedsverfahren häufig der geeignetere Weg; wird eine richtungweisende Entscheidung mit Präzedenzwirkung gebraucht, kann die Klage vor den türkischen Gerichten vorzugswürdig sein. Den strategisch sinnvollsten Weg bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, ausgerichtet an der Natur der Sache.

In der Türkei ist die Mediation (arabuluculuk) in vielen Handelssachen Prozessvoraussetzung (dava şartı) und muss daher vor einer Klageerhebung durchlaufen werden. Kommt es Ihnen auf Vertraulichkeit und Geschwindigkeit an, sind Mediation oder Schiedsverfahren häufig der geeignetere Weg; wird eine richtungweisende Entscheidung mit Präzedenzwirkung gebraucht, kann die Klage vor den türkischen Gerichten vorzugswürdig sein. Den strategisch sinnvollsten Weg bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, ausgerichtet an der Natur der Sache.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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