Kurze Antwort
Wir beginnen mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung (ihtarname) und gehen, wo erforderlich, mit der Zwangsvollstreckung nach dem türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004), mit einer Klage vor den türkischen Gerichten oder mit einer Mediation weiter. Bei grenzüberschreitenden Forderungen führen wir auch die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche in der Türkei (tanıma ve tenfiz nach dem türkischen IPR-Gesetz Nr. 5718, MÖHUK).
Wir beginnen mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung (ihtarname) und gehen, wo erforderlich, mit der Zwangsvollstreckung nach dem türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004), mit einer Klage vor den türkischen Gerichten oder mit einer Mediation weiter. Bei grenzüberschreitenden Forderungen führen wir auch die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche in der Türkei (tanıma ve tenfiz nach dem türkischen IPR-Gesetz Nr. 5718, MÖHUK).
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