Kurze Antwort
Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.
Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.
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