FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Ist meine Software durch Patent oder durch Urheberrecht geschützt?

Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.

Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.

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Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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