Kurze Antwort
Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; es enthält Mechanismen — Freistellung oder Anrechnung —, die verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Staaten zugleich besteuert werden. Ihre grenzüberschreitenden Strukturen legen wir so an, dass sie den Nutzen dieses Abkommens bestmöglich ausschöpfen: Fragen des türkischen Steuerrechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; es enthält Mechanismen — Freistellung oder Anrechnung —, die verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Staaten zugleich besteuert werden. Ihre grenzüberschreitenden Strukturen legen wir so an, dass sie den Nutzen dieses Abkommens bestmöglich ausschöpfen: Fragen des türkischen Steuerrechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
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