Kurze Antwort
Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird auf einen Antrag hin erteilt, den das beschäftigende Unternehmen beim türkischen Arbeitsministerium stellt; dabei werden Kriterien wie Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Wir führen das Verfahren von Anfang bis Ende und planen die Erlaubnisse Ihrer Führungskräfte und Schlüsselkräfte im Einklang mit Ihrem Investitionszeitplan.
Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird auf einen Antrag hin erteilt, den das beschäftigende Unternehmen beim türkischen Arbeitsministerium stellt; dabei werden Kriterien wie Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Wir führen das Verfahren von Anfang bis Ende und planen die Erlaubnisse Ihrer Führungskräfte und Schlüsselkräfte im Einklang mit Ihrem Investitionszeitplan.
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