In wirklich eiligen Fällen, in denen ein Zuwarten Nachteile bringt, kann das türkische Gericht über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) ohne Anhörung der Gegenseite nach Aktenlage entscheiden — noch am selben Tag oder binnen weniger Tage. Diese Geschwindigkeit folgt aus den Vorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) zum einstweiligen Rechtsschutz: Das Gesetz lässt die Anordnung schon bei Glaubhaftmachung des Rechts (yaklaşık ispat) zu und verlangt keinen vollen Beweis.
Ausschlaggebend sind drei Dinge: ein klar und konkret gefasster Antrag, ein belastbares Beweisset, das den Anordnungsgrund — den durch das Zuwarten drohenden Schaden — belegt, und ein angemessenes Angebot zur Sicherheitsleistung. Ist die Sache nicht eilbedürftig, hört das Gericht meist zuerst die Gegenseite an, und das verlängert den Ablauf erheblich. Wir setzen den Antrag von Anfang an vollständig und mit Belegen auf und bereiten damit den Boden dafür, dass die Anordnung schnell ergehen kann.
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