Kurze Antwort
Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist möglich, sofern die vom türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind — ein angemessenes Schutzniveau, eine schriftliche Verpflichtungserklärung (taahhütname) oder einer der übrigen Mechanismen. Für Übermittlungen zwischen Konzerngesellschaften schaffen wir die passende Rechtsgrundlage und die vertraglichen Garantien und bringen die Übermittlung in Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist möglich, sofern die vom türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind — ein angemessenes Schutzniveau, eine schriftliche Verpflichtungserklärung (taahhütname) oder einer der übrigen Mechanismen. Für Übermittlungen zwischen Konzerngesellschaften schaffen wir die passende Rechtsgrundlage und die vertraglichen Garantien und bringen die Übermittlung in Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.