Kurze Antwort
Nein. Die ausdrückliche Einwilligung (açık rıza) ist nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) nur eine der Verarbeitungsgrundlagen; in Fällen wie der Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung oder eines berechtigten Interesses (meşru menfaat) wird eine Einwilligung nicht verlangt. Einwilligungen dort einzuholen, wo sie nicht nötig sind, schwächt Ihre Prozesse. Indem wir für jede Verarbeitungstätigkeit die zutreffende Rechtsgrundlage bestimmen, machen wir die Struktur belastbar.
Nein. Die ausdrückliche Einwilligung (açık rıza) ist nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) nur eine der Verarbeitungsgrundlagen; in Fällen wie der Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung oder eines berechtigten Interesses (meşru menfaat) wird eine Einwilligung nicht verlangt. Einwilligungen dort einzuholen, wo sie nicht nötig sind, schwächt Ihre Prozesse. Indem wir für jede Verarbeitungstätigkeit die zutreffende Rechtsgrundlage bestimmen, machen wir die Struktur belastbar.
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