FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Ist die Haftung des Frachtführers im CMR-Transport begrenzt?

Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
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Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.

Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.

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Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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