Kurze Antwort
Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.
Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.
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