Kurze Antwort
Bei der Personalmobilität im Unternehmen werden Arbeitserlaubnisse, die Erfüllung der Kapital- und Beschäftigungskriterien durch die Gesellschaft und der Aufenthaltsstatus der entsandten Personen gemeinsam geplant; maßgeblich sind das türkische Gesetz über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu, Gesetz Nr. 6735) und das türkische Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458). Für Ihr Unternehmen bauen wir eine gebündelte und tragfähige Genehmigungsstrategie auf und führen die Verfahren im Takt Ihres Geschäftskalenders.
Bei der Personalmobilität im Unternehmen werden Arbeitserlaubnisse, die Erfüllung der Kapital- und Beschäftigungskriterien durch die Gesellschaft und der Aufenthaltsstatus der entsandten Personen gemeinsam geplant; maßgeblich sind das türkische Gesetz über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu, Gesetz Nr. 6735) und das türkische Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458). Für Ihr Unternehmen bauen wir eine gebündelte und tragfähige Genehmigungsstrategie auf und führen die Verfahren im Takt Ihres Geschäftskalenders.
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