FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Ist ein Anteilskauf oder ein Vermögenskauf vorteilhafter?

Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.

Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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