Kurze Antwort
Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
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