Ja – Freistellungsrahmen werden aktualisiert, und alte Klauseln können ohne Schutz zurückbleiben. Eine periodische Sichtung auf Compliance sollte für jedes Unternehmen, das ein eigenes Netz betreibt, zur Routine gehören.
Ein konkreter Prüfpunkt: Die Gruppenfreistellung in Anspruch zu nehmen setzt voraus, dass der Anteil des Anbieters am relevanten Markt vierzig Prozent nicht übersteigt; darüber hinaus nimmt schon eine Klausel von der „schwarzen Liste“ – die Vorgabe eines Mindestpreises, der absolute Gebietsschutz – die Vereinbarung für sich genommen aus der Freistellung heraus. In alten Texten überleben genau solche Klauseln häufig – und genau darauf geht die Sichtung.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.