Die Anmeldeschwelle ist das eine, die Kontrolle marktbeherrschender Stellungen das andere; hinzu kommt, dass der Umsatz zwingend auf konzernkonsolidierter Grundlage zu berechnen ist. Auch Sonderregeln wie die Technologieausnahme dürfen nicht übersehen werden — ein kurzes Schwellenmemo schließt dieses Risiko. Beurteilt wird all das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs.
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