Gründung und Strukturierung
Rechtsform – nach türkischem Recht A.Ş. oder Ltd. Şti. des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102), in Deutschland AG oder GmbH –, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführungsbefugnisse sowie Koordination von Handelsregisteranmeldung, Eröffnung des Geschäftskontos, Steuern und Buchhaltung sind aufeinander abgestimmt zu planen. Bei der deutschen GmbH setzt die Anmeldung zum Handelsregister die vorgeschriebenen Mindesteinzahlungen voraus (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Eine falsch angelegte Struktur kann später zu Problemen bei Steuern, Haftung und Geschäftsführung führen.
Rechtlicher Rahmen des Markteintritts
Vertrieb, Handelsvertreterrecht – nach türkischem Recht die acentelik (Art. 102 ff. Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102), in Deutschland §§ 84 ff. HGB –, Beschaffung, Arbeitsrecht, Datenschutz (in der Türkei das Datenschutzgesetz Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK, Gesetz Nr. 6698; in Deutschland die DSGVO) und Compliance-Pflichten greifen beim Markteintritt ineinander. Die Anforderungen des türkischen und des deutschen Rechts führen wir über unseren Deutschland-Desk in ein und demselben Projektplan zusammen – die türkische Seite bei Köksal, in Deutschland und auf Deutsch durch einen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registrierten türkischen Rechtsanwalt (§ 206 BRAO), die deutsche Seite bei activelaw, unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei in Hannover.
Vertraulichkeit von Anfang an
Die Informationen, die Sie uns ab dem ersten Kontakt anvertrauen, behandeln wir im Rahmen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und der Grundsätze des Datenschutzes.
Sollen wir das auf Ihren Fall übertragen?
Schildern Sie uns Ihr konkretes Anliegen in wenigen Sätzen; wir bewerten es mit dem passenden Team.