FAQ · Steuerprüfung und Einigungsverfahren

Das Prüfungsschreiben ist da — was tun wir in den ersten 48 Stunden?

Klären Sie die Vorlagefrist und den Prüfungsumfang, geben Sie den Unterlagensatz nicht heraus, ohne ihn durch einen rechtlichen Filter laufen zu lassen, und bringen Sie mündliche Erklärunge…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Steuerprüfung und Einigungsverfahren
Kurze Antwort

Klären Sie die Vorlagefrist und den Prüfungsumfang, geben Sie den Unterlagensatz nicht ohne rechtlichen Filter heraus, und bringen Sie mündliche Erklärungen in eine schriftliche Ordnung. Der erste Kontakt bestimmt den Ton der Prüfung.

Klären Sie die Vorlagefrist und den Prüfungsumfang, geben Sie den Unterlagensatz nicht heraus, ohne ihn durch einen rechtlichen Filter laufen zu lassen, und bringen Sie mündliche Erklärungen in eine schriftliche Ordnung. Der erste Kontakt bestimmt den Ton der Prüfung.

Ein konkretes Recht steht Ihnen zu: Werden Bücher und Belege schriftlich angefordert, ist für die Vorlage nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) in der Regel eine Frist von mindestens fünfzehn Tagen einzuräumen, und diese Frist lässt sich nicht durch Druck verkürzen. Nutzen Sie in der Niederschrift über den Beginn der Prüfung und in jeder Zwischenniederschrift Ihr Recht, gegen Feststellungen, denen Sie nicht zustimmen, einen Vorbehalt zu erklären; was in den Niederschriften steht, ist die Grundlage aller späteren Stufen.

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