Die Steuermodellierung sollte erfolgen, sobald die Entscheidungen über Markt und Struktur feststehen, und bevor die Gründungs- und Investitionsunterlagen unterzeichnet werden. Rechtsform, Beteiligungsstruktur, Finanzierungsform (Eigen- oder Fremdkapital) und die Frage, wo das geistige Eigentum gehalten wird, sind Weichenstellungen, deren Änderung nach der Unterzeichnung teuer und mitunter unmöglich wird.
Eine frühe Modellierung erlaubt es, Körperschaftsteuer, Quellensteuer, Umsatzsteuer und, soweit einschlägig, die Anwendbarkeit von Anreizen und Befreiungen nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) zu beurteilen, solange die Struktur noch beweglich ist. Bei grenzüberschreitenden Investitionen fließt in dieser Phase auch die Wirkung der Doppelbesteuerungsabkommen in die Gestaltung ein. Eine erst nach der Unterzeichnung erstellte Modellierung wird meist zur bloßen „Schadensaufnahme“: Sie misst die Steuerlast der bestehenden Struktur, kann sie aber nicht mehr optimieren. Deshalb gehört die Modellierung in den Entscheidungsprozess hinein.
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