Nein; die Steuermodellierung ist ein Instrument der Entscheidungsvorbereitung und bindet weder die Finanzverwaltung noch die Gerichte. Das Modell prognostiziert die voraussichtliche Steuerlast für die gewählte Struktur und die gewählten Annahmen; die kritischen Annahmen (Gewinnausschüttung, Verrechnungspreise, Anwendbarkeit von Befreiungen und Ausnahmen) sind durch eine Sensitivitätsanalyse offenzulegen.
Der Weg, das Ergebnis in eine förmliche Absicherung zu überführen, führt über den Antrag auf eine verbindliche Auskunft (özelge) bei der türkischen Finanzverwaltung nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213); wer gutgläubig und entsprechend dem gestellten Antrag handelt, kann sich darauf berufen: Die Auskunft bindet die Verwaltung gegenüber dieser steuerpflichtigen Person und kann das Risiko von Strafen und Verzugszinsen begrenzen. Bei internationalen Strukturen verringern zudem die Doppelbesteuerungsabkommen und, sofern vorhanden, eine Vorabverständigung über Verrechnungspreise die Unsicherheit. Kurz: Das Modell zeigt die Richtung; verbindlich wird sie durch saubere Dokumentation und, wo nötig, durch die verbindliche Auskunft.
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