Rechtlich möglich, aber riskant: Das Risiko von Formfehlern und des Verlusts ist hoch. Bei Planungen, die Geschäftsanteile umfassen, empfehlen wir ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag.
Die Formvorschrift ist streng: Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721, Art. 538) muss das eigenhändige Testament vollständig — einschließlich des Errichtungsdatums — von der Erblasserin oder dem Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben sein; ein am Computer geschriebener und lediglich unten unterschriebener Text ist unwirksam. Sind Geschäftsanteile, Immobilien oder grenzüberschreitende Elemente im Spiel, empfehlen wir aus Gründen der sicheren Verwahrung und der Beweiskraft ein notariell errichtetes öffentliches Testament oder einen Erbvertrag.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.