Bedingt: Die Reichweite der urheberrechtlichen Ausnahmen, die Opt-out-Erklärungen, die Nutzungsbedingungen der Websites und die Regeln zu personenbezogenen Daten sind Quelle für Quelle zu prüfen. „Das machen doch alle“ ist keine Rechtsgrundlage.
Die konkrete Regel ist in der EU die Ausnahme für Text und Data Mining (Art. 4 der DSM-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/790): Haben die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber sich die Nutzung nicht ausdrücklich und maschinenlesbar vorbehalten, kann ein kommerzielles Training zulässig sein — diese Opt-out-Erklärungen auszulesen ist deshalb Pflicht. Enthält eine Quelle personenbezogene Daten, brauchen Sie zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) oder nach der DSGVO: Auch wenn das Urheberrecht sauber ist, bleibt der Datenschutz eine eigene Tür.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.