Kurze Antwort
Das LkSG ist ein nationales deutsches Gesetz und bereits in Kraft; die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 26.07.2028 umzusetzen ist und ab dem 26.07.2029 gilt. Seit Omnibus I ((EU) 2026/470) ihren Anwendungsbereich auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz verengt hat, ist sie enger gefasst als das LkSG, nicht weiter. Türkische Unternehmen, die deutsche Abnehmer beliefern, begegnen den Pflichten aus beiden Regelwerken meist auf dem Weg über den Vertrag. Welches davon Sie in welcher Weise bindet, bewerten wir anhand Ihres Geschäfts.
Das LkSG ist ein nationales deutsches Gesetz; die CSDDD ist eine auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie: Sie ist bis zum 26.07.2028 umzusetzen und gilt ab dem 26.07.2029 zu einem einheitlichen Termin. Seit Omnibus I ((EU) 2026/470) erfasst sie mit 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz einen engeren Kreis von Unternehmen als das LkSG. Türkische Unternehmen, die deutsche Abnehmer beliefern, begegnen den Pflichten aus beiden Regelwerken meist auf dem Weg über den Vertrag. Welches davon Sie in welcher Weise bindet, bewerten wir anhand Ihres Geschäfts.
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