Kurze Antwort
Unternehmen, die in der Türkei tätig sind und zugleich Daten von Personen in Europa verarbeiten, können sowohl dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) als auch der DSGVO unterliegen. Beide Regelwerke ähneln einander in vielen Punkten, weichen aber an entscheidenden Stellen voneinander ab. Wir kartieren die überschneidenden und die auseinanderlaufenden Pflichten gemeinsam und führen die Erfüllung beider Regelwerke in einem einzigen, widerspruchsfreien Programm zusammen.
Unternehmen, die in der Türkei tätig sind und zugleich Daten von Personen in Europa verarbeiten, können sowohl dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) als auch der DSGVO unterliegen. Beide Regelwerke ähneln einander in vielen Punkten, weichen aber an entscheidenden Stellen voneinander ab. Wir kartieren die überschneidenden und die auseinanderlaufenden Pflichten gemeinsam und führen die Erfüllung beider Regelwerke in einem einzigen, widerspruchsfreien Programm zusammen.
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