Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind eine echte Grenze; sein Wert liegt aber nicht allein im Verfahren selbst, sondern in der Verhandlungsmacht, die schon die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens erzeugt. Auch bei kleinen Investitionen geben der Schutz aus einem geltenden bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) und eine gut dokumentierte Akte ein Gegengewicht in den Gesprächen mit dem Gaststaat oder der betroffenen Einrichtung. Die meisten Streitigkeiten werden in diesem Schatten beigelegt, ohne dass je ein Schiedsverfahren eingeleitet wird.
Gegen die Kostenhürde kommen mehrere Instrumente in Betracht: die Prozessfinanzierung durch Dritte – ein Finanzierer trägt bei starken Akten die Kosten –, die Fokussierung des Anspruchs auf einen engeren Umfang und, wo es möglich ist, das gemeinsame Vorgehen mit anderen in derselben Lage. Dennoch ist ein Schiedsverfahren nicht in jedem Streit wirtschaftlich; die erwartete Beitreibung, die Dauer und die Kosten sollten deshalb vorab realistisch modelliert und das Schiedsverfahren als letzte Stufe positioniert werden.
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