Die ICT-Karte ist bei befristeten konzerninternen Entsendungen schnell, bei Dauer und Arbeitgeberwechsel aber eng begrenzt; die Blaue Karte EU ist ein personengebundener, langfristiger Status, der den Weg zur Niederlassungserlaubnis öffnet. Ausschlaggebend sind die Dauer des Einsatzes und der Karriereplan.
Die konkreten Grenzen erleichtern die Wahl: Die ICT-Karte setzt eine mindestens sechsmonatige Zugehörigkeit zum Konzern voraus und ist für Führungskräfte sowie für Spezialistinnen und Spezialisten auf höchstens drei Jahre begrenzt; nach Ablauf kann die Person nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Die Blaue Karte EU dagegen führt bei qualifizierter Beschäftigung schon nach wenigen Jahren zur Niederlassungserlaubnis. Bleibt die Person dauerhaft im Konzern, passt die Blaue Karte EU; geht es um eine befristete Rotation, die ICT-Karte. Welcher Weg im Einzelfall trägt, prüfen wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die die deutschrechtliche Seite verantwortet.
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