FAQ · Datenschutzverletzung und Cybervorfall

Wer haftet, wenn die Verletzung bei unserem Cloud-Anbieter eintritt?

Ihre Pflichten als Verantwortlicher bestehen fort; ob Sie beim Anbieter Regress nehmen können, richtet sich nach den Sicherheits- und Freistellungsklauseln Ihres Vertrages. Wir schärfen die…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Datenschutzverletzung und Cybervorfall
Kurze Antwort

Ihre Pflichten als Verantwortlicher bestehen fort; ob Sie beim Anbieter Regress nehmen können, richtet sich nach den Sicherheits- und Freistellungsklauseln Ihres Vertrages. Wir schärfen die Lieferantenverträge entlang konkreter Vorfallszenarien nach.

Ihre Pflichten als Verantwortlicher bestehen fort; ob Sie beim Anbieter Regress nehmen können, richtet sich nach den Sicherheits- und Freistellungsklauseln Ihres Vertrages. Wir schärfen die Lieferantenverträge deshalb entlang konkreter Vorfallszenarien nach.

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